KABEG verliert Prozess gegen Koperna

Thomas Koperna hat seinen Arbeitsgerichtsprozess gegen die KABEG in erster Instanz gewonnen. Laut Gerichtsurteil ist die Entlassung des im August 2011 gefeuerte Spitalsmanagers unrechtmäßig. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die KABEG scheint keine glückliche Hand mit ihrer Personalpolitik zu haben. Nach zwei kostspieligen Vergleichen mit den gekündigten Führungskräften Mathias Angres und Claudia Scharm-Groicher hat nun das Arbeitsgericht eine weitere Entlassung gekippt. Die KABEG muß auch die Prozesskosten von knapp 20.000 Euro zahlen.

Richterin Svetina: Keine Entlassungsgründe

Richterin Ulrike Svetina entschied in ihrem Urteil, dass keine Entlassungsgründe vorliegen. Dass Dienstverhältnis besteht laut Urteil weiter. Wörtlich heißt es in der rechtlichen Beurteilung: „Vor dem Ausspruch der Entlassung muss der Dienstnehmer vom Dienstgeber in der Regel ermahnt oder wiederholt zur Erfüllung seiner Pflichten aufgefordert worden sein.“

Koperna hatte die Übernahme der Bearbeitung von „Patientenschäden“ in seine Aufgaben abgelehnt, unter anderem mit dem Hinweis, dass er kein Jurist sei. Svetina urteilte auch, dass Koperna Mediziner mit Managererfahrung sei, aber kein Jurist. Über diesen strittigen Bereich hinaus habe der Arbeitgeber aber kein Fehlverhalten des Mitarbeiters festgestellt.

Aufregung um Koperna:

Im Sommer 2008 wurde Koperna von Kurzzeit-KABEG-Chef Dieter Mandl vom Dienst suspendiert, bald aber wieder eingesetzt. Im Frühjahr 2009 musste Koperna aufgrund von Protesten der Belegschaft des LKH Klagenfurt in die KABEG wechseln. Dort war er dann - bis zu seiner Entlassung - erst für die Inbetriebnahme des neuen Klinikum zuständig und später Stabsstellenleiter.

Die Vorwürfe der KABEG rechtfertigen in den Augen der Richterin nicht nur keine fristlose Entlassung, sondern auch keine Kündigung, "...und hat der Kläger somit auch keinen Kündigungsgrund (...) verwirklicht". Die ausgesprochene Entlassung sei somit unwirksam.

Koperna will wieder in den Dienst

Koperna kündigt an, seinen Dienst wieder aufnehmen zu wollen: „Das Gericht hat befunden, dass kein Grund für eine Entlassung vorliegt, aber auch kein Grund für eine Kündigung, etwa durch eine grobe Pflichtverletzung vorliegt.“

Ob die KABEG gegen das Urteil berufen wird, ob sie Koperna wieder beschäftigen wird, oder ob sie ihn mittels Vergleich loswerden will, wird sich erst herausstellen. Das dürfte auch Angelegenheit des Aufsichtsrates werden, denn die Beträge sind beträchtlich. Die bisherigen Prozesskosten belaufen sich auf knapp 20.000 Euro, die Anwaltskosten von Koperna sind noch nicht berücksichtigt. Hinzu kommt der Verdienstentgang Kopernas seit mehr als einem Jahr.

Koperna: Über 20 Jahre 300.000 Euro Brutto

Koperna: „Also mein Vertrag ist unbefristet und läuft dementsprechend bis zu meinem 65. Lebensjahr, also noch über 20 Jahre. Nachdem das Bruttogehalt knapp 300.000 Euro beträgt, kann man sich ausrechnen, dass es da um einen hohen Betrag geht, den die Kabeg im Sinn einer vergleichsweisen Zahlung leisten müsste. Auch deswegen gehe ich davon aus, dass die Kabeg eher daran interessiert ist, meine Arbeitsleistung wahrzunehmen.“

Ein allfälliger Vergleich käme - sollte das Urteil halten oder unwidersprochen hingenommen werden - den Steuerzahler auf alle Fälle teuer.