Scheuchs Krötensager: Richter befangen

Alle 19 Richter und Richterinnen am Bezirksgericht Klagenfurt lehnen es ab, den Prozess gegen FPK-Chef Kurt Scheuch wegen des angeblichen Kröten-Sagers gegenüber Richter Liebhauser-Karl zu führen. Sie erklärten sich für befangen. Nun wird ein anderes Gericht gesucht.

Laut der Pressesprecherin des Gerichts, Martina Löbel, gaben alle 19 Richter an, ein kollegiales, teils freundschaftliches Verhältnis zu Richter Christian Liebhauser-Karl zu haben. Löbel: „Ein Ausschluss im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn Gründe vorliegen, die geeignet sind, die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richtes in Zweifel zu ziehen. Das ist auch der Fall, wenn man mit einem Beteiligten des Verfahrens gut bekannt oder befreundet ist.“

Nicht nur Feigheit?

Richter Christian Liebhauser-Karl, der laut Strafantrag von Kurt Scheuch beleidigt wurde, spielt allerdings in diesem Prozess im Prinzip keine Rolle, denn er schloss sich dem Verfahren nur an. Auf die Frage, ob es nicht Feigheit wäre, sagte Löbel: „Die Kollegen haben ihre Gründe bekannt gegeben, darüber entscheidet das Landesgericht.“

„Befangenheitsgründe berechtigt“

Der Präsident des Landesgerichtes, Bernd Lutschounig, erhielt die Begründungen bereits und hält sie für gerechtfertigt: „Soweit ich gesehen habe, werden sie mit einem kollegial-freundschaftlichen Verhältnis zum Opfer begründet und sind damit berechtigt.“

Bei der Veranstaltung, bei der die Beleidigung gefallen sein soll, war Liebhauser-Karl nicht dabei und ist daher im Prozess nicht einmal als Zeuge geladen. Es stellt sich die Frage, worin dann die angebliche Befangenheit der Richterschaft liegen soll? Lutschounig sagte dazu, dass es bei einem kollegial-freundschaftlichen Verhältnis eine Vorbeeinflussung geben könne, unabhängig davon, ob der Betreffende in der Verhandlung zu hören ist, oder nicht.

Akt wurde Graz übergeben

Nach der erstinstanzlichen Verurteilung seines Bruders in der „Part of the game“-Affäre im August 2011 soll Kurt Scheuch Richter Christian Liebhauser-Karl bei einer Parteiveranstaltung in Pörtschach öffentlich eine „Kröte“ genannt haben. Um jeglichem Verdacht von Befangenheit vorzugreifen, wurde der Akt der Grazer Staatsanwaltschaft übergeben. Diese kam zum Schluss, dass der „Krötensager“ den Tatbestand der Beleidigung erfülle.

Könne es nicht sein, dass man sich der Öffentlichkeit nicht stellen wolle? Lutschounig sagte dazu, dass die Richter der Kärntner Gerichte sicher in der Lage seien, sich der Öffentlichkeit zu stellen. Dieser Prozess sei aber schon anders, als ein durchschnittlicher Bezirksgerichtsfall, räumte er ein.

Suche nach Gericht

Lutschounig nahm mittlerweile bereits mit allen anderen Kärntner Beziksgerichten Kontakt auf, um doch noch einen Richter in Kärnten für den „Kröten-Prozess“ zu finden. Gelingt das nicht, wird das Oberlandesgericht Graz ein Gericht in der Steiermark mit der Verhandlung beauftragen.

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