Uni-Mitarbeiter unter Untreueverdacht

An der Universität Klagenfurt ermittelt die Korruptionsstaatsanwaltschaft: Gegen zwei Mitarbeiter wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Sie sollen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben.

Seit Mai laufen die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien. Der mittlerweile pensionierte Leiter der Abteilung Gebäude und Technik soll von Firmen Geld oder Geschenke als Bedingung für Aufträge an der Universität Klagenfurt verlangt und auch erhalten haben. Eine Mitarbeiterin soll ihn dabei zumindest unterstützt haben.

Unternehmer als Anstifter?

Ermittlungen laufen in diesem Zusammenhang auch gegen einen Unternehmer, der die beiden angestiftet haben soll. Erich Mayer von der Korruptionsstaatsanwaltschaft: „Konkret wird der Vorwurf geprüft, ob Untreuehandlungen begangen worden sind, nämlich dadurch, dass Aufträge missbräuchlich - gegen die Leistung von Kick-Back-Zahlungen im Ausmaß von sieben Prozent der jeweiligen Auftragssumme - verwendet worden sind“.

Schadenssumme wird derzeit ermittelt

Noch ließe sich nicht abschätzen, wie hoch die Schadenssumme sei. „Es ist aber davon auszugehen, dass diese 50.000 Euro übersteigt“, so Mayer. Die Ermittler haben Hausdurchsuchungen veranlasst. Die Einvernahmen der Zeugen und der Beschuldigten laufen noch, so der Korruptionsjäger.

Schon 2010 soll die ehemalige Universitätsleitung von Mitarbeitern mit den Vorwürfen konfrontiert worden sein. Aber erst heuer im Mai hat die neue Uni-Leitung reagiert und eine Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingebracht.

Stellungnahme: Sonderprüfung eingeleitet

Die Vorsitzende des Unirates, Herta Stockbauer nahm in einer Aussendung gegenüber dem ORF Stellung: Es sei eine Sonderprüfung an der Universität Klagenfurt eingeleitet worden, durchgeführt werde diese von einem externen Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Bis zum Vorliegen des endgültigen Untersuchungsberichts und der Klärung des Sachverhaltes durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft könne die Universitätsleitung aus verfahrenstechnischen Gründen keine inhaltliche Stellungnahme abgeben, heißt es in der Aussendung.

Anwalt: Mein Mandant ist unschuldig

Der Anwalt des Hauptbeschuldigten - des ehemaligen Abteilungsleiters - verweist ebenfalls auf die laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue. Nur soviel: Sein Mandant sei unschuldig. Weitere Vorwürfe von Mitarbeitern, er hätte auch Diebstähle begangen, seien ebenfalls unwahr. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.