Ermittlungsverfahren gegen LH Dörfler

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat am Montag entschieden, ein Ermittlungsverfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler einzuleiten. Ermittelt wird wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit. Dörfler bestreitet diesen Vorwurf.

Am Dienstag wird Landeshauptmann Gerhard Dörfler in einer Pressekonferenz Stellung zu den Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft nehmen. Es geht um angeblich geforderte Sponsorgelder von Baufirmen. Dörfler bestreitet, jemals Geld im Gegenzug für die Vergabe von Bauaufträgen verlangt zu haben. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bereits mit Zeugeneinvernahmen begonnen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Mayer: Prüfen Verdacht der Bestechlichkeit

Nach einer anonymen Anzeige, hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits in den vergangenen Tagen mehrere Zeugeneinvernahmen zu den erhobenen Vorwürfen durchgeführt, sagte Sprecher Erich Mayer. So liegen den Ermittlern etwa Aktenvermerke eines Klagenfurter Beamten vor. Dieser hatte im Jahr 2004 Telefonate mit einer Baufirma aufgezeichnet. Ein Vertreter der Firma hatte sich rund um eine Auftragsvergabe über persönliche Anrufe und Geldforderungen von Dörfler beschwert. Dieser habe Sponsoring in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme für den Verkehrssicherheitsfonds des Landes gefordert.

Am Montag haben die Korruptionsermittler entschieden, dass gegen den Kärntner Landeshauptmann Ermittlungen geführt werden sollen. Geprüft werde der Verdacht der Bestechlichkeit, sagte Mayer. Dörfler selbst wies die Vorwürfe bereits vergangene Woche als völlig haltlos zurück. Er will am Dienstag, im Rahmen einer Pressekonferenz, Stellung zu den Ermittlungen nehmen.

Ermittlungen auch in „Top Team“-Affäre

Ermittelt wird derzeit auch in der sogenannten „Top Team“-Affäre, wo die FPK die Kärntner SPÖ wegen illegaler Parteienfinanzierung angezeigt hat. Die Anzeige der FPK gegen die SPÖ wird von der WKStA seit rund einer Woche bearbeitet. „Die Arbeit wurde unverzüglich aufgenommen, nachdem uns die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Reinhart Rohr zur Kenntnis gebracht wurde“, sagte Mayer. Die Justiz musste so lange warten, denn ein Verfahren, auch wenn es sich gegen mehrere Angezeigte richtet, darf erst nach der Auslieferung eines Mandatars beginnen, auch wenn die anderen Angezeigten nicht immun sind.

Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen in der Affäre um die BZÖ-Wahlkampfbroschüre. Hier rechnet Mayer allerdings mit einem baldigen Abschluss noch im Herbst. Angepeilt ist, noch im heurigen Jahr den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft über die weitere Vorgangsweise - also Anklage oder Einstellung des Verfahrens - fertigzustellen.

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