Landtag: FPK zum 4. Mal ausgezogen

Im Kärntner Landtag hat es am Freitagnachmittag zum vierten Mal eine Sondersitzung zum Thema Neuwahlen gegeben. Die FPK hat einen Beschluss neuerlich blockiert. Die freiheitlichen Abgeordneten sind abermals vor der Abstimmung ausgezogen.

Nach stundenlangen Diskussionen ist die Sondersitzung wieder ergebnislos zu Ende gegangen. Über den Neuwahlantrag von SPÖ, ÖVP und Grünen konnte zum vierten Mal nicht abgestimmt werden, weil durch den Auszug die notwendige Anwesenheit von zwei Drittel der Abgeordneten nicht gegeben war. Die Freiheitlichen verließen während der letzten Debattenbeiträge nach und nach den Plenarsaal.

FPK: Neuwahlen erst im Frühjahr

Die FPK-Mandatare sagen, der Auszug sei ihr demokratisches Recht. Die Freiheitlichen wollen die Neuwahlen bis zum Frühjahr, am 3. März verzögern. Zuvor, so heißt es, seien noch „Hausaufgaben“ zu erfüllen. Als Grundbedingung wird eine Verfassungsklage der Landesregierung gegen den Euro-Rettungsschirm ESM genannt. Diese Klage ist erst nach Inkrafttreten des ESM-Vertrags, voraussichtlich Mitte September, möglich.

Die anderen Landtagsparteien, SPÖ, ÖVP und Grüne, werfen den Freiheitlichen ein Spiel auf Zeit vor. Sie bleiben bei ihrer Forderung nach Neuwahlen schon am 25. November. Dafür müsste sich der Landtag spätestens Mitte September auflösen. SPÖ, ÖVP und Grüne kündigen weitere Sondersitzungen im Wochenrhythmus an.

Zweidrittel-Anwesenheit soll abgeschafft werden

Um es der FPK beim nächsten Mal noch schwieriger zu machen die Blockade aufrechtzuerhalten, wurde ein neuer Antrag der Opposition eingebracht. Darin sind zwei Punkte in einem Antrag zusammengefasst, nämlich der Antrag auf Auflösung des Landtags und einer auf eine Änderung der Landesverfassung. Mit dieser Gesetzesänderung soll das Zweidrittelquorum für die Auflösung des Landtages abgeschafft werden.

Wenn dieser Antrag aus dem Budgetausschuss in die nächste Sitzung kommt, können die FPK-Mandatare, so das Kalkül der anderen drei Parteien, nicht nach und nach aus dem Saal verschwinden. Tun sie das doch, müssten sie sich dann sehr beeilen, wenn über die Verfassungsänderung abgestimmt werden soll. Denn für diese braucht es zwar eine Zweidrittelmehrheit bei der Abstimmung, ein erhöhtes Quorum ist aber nicht nötig.

Liaunig zur Situation in Kärnten

Während Kärntens Politiker einander in der Neuwahlfrage in den Haaren liegen und etliche Bürger ihrem Unmut sogar auf der Straße Luft machen, finden sich in Kärnten herausragende Persönlichkeiten, die den Lauf der Dinge mit kritischer Distanz verfolgen. Dazu gehört der Industrielle Herbert Liaunig - mehr dazu in Herbert Liaunig zur Neuwahlfrage in Kärnten