Birnbacher-Prozess verlängert

Der Birnbacher-Prozess am Landesgericht Klagenfurt ist vertagt worden und wird an zwei Tagen im September fortgesetzt. Richter Manfred Herrnhofer setzte zwei weitere Verhandlungstage an, da noch Zeugen befragt werden müssen.

Ex-ÖVP Chef Josef Martinz, Steuerberater Dietrich Birnbacher und die beiden Vorstände der Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, mussten sich am Donnerstag erneut vor Gericht verantworten. Es ging um das Sechs-Millionen-Euro-Honorar an Birnbacher für dessen Hypo-Beratertätigkeit. Alle Zeugen bisher hatten ausgesagt, Birnbacher im Zuge des Hypo-Verkaufs gar nicht oder nur sehr selten gesehen zu haben.

Am Donnerstagvormittag hatte das Gutachten des deutschen Wirtschaftsanwaltes Frank Schäfer alle vier Angeklagten stark belastet. Das Birnbacher-Honorar sei weit überhöht gewesen. Die Verhandlung wurde am Nachmittag fortgesetzt und schließlich auf 21. und 22. September vertagt.

Keine Ausweitung der Anklage

Dass es am Donnerstag zu einer Ausweitung der Anklage gegen Birnbacher kommt, wie vor allem von Josef Martinz’ Anwalt gefordert, bestätigte sich nicht: Die Staatsanwaltschaft sah zu Prozessbeginn keinen Anlass, die Anklage auf Betrug zu erweitern. Den Angeklagten sei es jedoch unbenommen, allfällige Delikte zu gestehen, die noch nicht bekannt seien, sagte Staatsanwalt Andreas Höbl am Donnerstag.

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Martinz (l.) und Birnbacher (r.): Erst im September wieder auf der Anklagebank

Erhöht wurde von der Staatsanwaltschaft am Donnerstag die Schadenssumme. Höbl geht mittlerweile von einem Schaden von mehr als sechs Millionen Euro aus. Jene Gutachten, die von der Landesholding zur Prüfung des Honorars eingeholt wurden, hätten nur zur Bestätigung der Korrektheit des Millionenhonorars gedient. Diese Gutachten kosteten 48.000 Euro.

Staatsanwalt ortet Steuerhinterziehung

Höbl behielt sich zum Auftakt des zehnten Verhandlungstages allerdings auch vor, gegen die Angeklagten wegen Hinterziehung von Abgaben - einer Million Euro Umsatzsteuer und 1,4 Millionen Euro Körperschaftssteuer - zu ermitteln. Diese Frage wird im laufenden Verfahren nicht verhandelt.

In der Frage der Steuerhinterziehung erklärten sich alle vier Angeklagten nicht schuldig. Xanders Verteidiger Gernot Murko merkte dazu an, dass die Landesholding gar keine Körperschaftssteuer zahle.

Zeuge: 300.000 Euro wären angemessen gewesen

Hauptthema war am Donnerstag die Aussage des deutschen Wirtschaftsanwaltes Schäfer, auf dessen Gutachten sich die Anklage stützt. Der deutsche Gerichtsgutachter kam darin zu dem Schluss, dass das Honorar für Birnbacher 30-mal zu hoch gewesen sei, er sprach von maximal 200.000 bis 300.000 Euro, die der Leistung entsprechen würden.

Wirtschaftsanwaltes und Gutachter Frank Schäfer

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Frank Schäfer

Schäfer, der schon rund hundert große Transaktionen begleitete, zeichnete kein gutes Bild für die Angeklagten. Für die Feststellung des Betrags von höchstens 300.000 Euro sei er durch eine Rückrechnung gekommen. Dieser habe er eine Tätigkeit von 300 Stunden in fünf Wochen zugrunde gelegt, wobei er allerdings noch davon ausgegangen sei, dass die Leistungen, die im Verzeichnis stünden, auch erbracht worden seien, so Schäfer. Im Zuge des Beweisverfahrens hatte sich jedoch herausgestellt, dass einzelne Posten lediglich Teil einer „Chronologie“ waren und Birnbacher nach eigenen Angaben in der Sache rund zwei Wochen tätig gewesen war.

„Nicht die Leistung eines Investmentbankers“

Und Schäfer weiter: Die Leistungen Birnbachers seien nicht mit den Leistungen einer Investmentbank vergleichbar, mit deren Honorarhöhen die Zahlung an den Steuerberater stets argumentiert wurde. Als Verkäufer hätte er im vorliegenden Fall auch keine Investmentbank beauftragt, weil sie zu teuer gekommen wäre. Wenn wie im vorliegenden Fall ein Käufer bereits da und bereit sei, einen bestimmten Betrag zu zahlen, sei die Einschaltung einer Investmentbank nicht mehr notwendig.

Höbl fragte, ob es in diesem Fall überhaupt notwendig gewesen sei, Birnbacher zuzuziehen. Schäfer meinte dazu, objektiv lasse es sich begründen, dass es nicht notwendig gewesen wäre. Subjektiv sei es für den Mandaten vielleicht gut gewesen, einen Vertrauensanwalt zu haben. Schäfer bezweifelte auch, dass Birnbacher in der Lage gewesen sei, die in einem Gegenbrief von ihm dargelegten Leistungen zu erbringen. Auch habe er keinen Kaufvertrag erstellt, was unter anderem übliche Aufgabe einer Investmentbank sei. Laut Schäfer hätten Teile der von Birnbacher aufgelisteten Tätigkeiten von einem erfahrenen Anwalt erledigt werden müssen.

Auch Gutachtern droht Anklage

Die beiden angeklagten Vorstände der Landesholding hatten die sechs Millionen Euro ausgezahlt - ohne entsprechende Gegenleistung, wirft ihnen die Anklage vor. Die Vorstände weisen das zurück. Sie hatten fünf Gutachter beauftragt, um die Angemessenheit des Honorars zu überprüfen. Gegen drei dieser Gutachter ermittelt nun die Korruptionsstaatsanwaltschaft. Geprüft wird, ob es sich möglicherweise um Gefälligkeitsgutachten handelte, was von den Betroffenen auf das Schärfste zurückgewiesen wird.

Auch Schäfer bezeichnete drei von den Landesholding-Vorständen beauftragte Gutachten am Donnerstag als wenig aussagekräftig. Zwei Gutachten würden etwa nicht auf die Leistungen Birnbachers eingehen. Die Frage Herrnhofers, ob ihm bisher eine solche „Einmannshow“ untergekommen sei, beantwortete Schäfer mit „Nein".

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