Martinz bekommt Sparbuch zurück

Richter Manfred Herrnhofer hat am Dienstagnachmittag im Untreueprozess in der „Causa Birnbacher“ am Landesgericht Klagenfurt das Sparbuch mit der Einlage von 65.000 Euro dem Anwalt des früheren Kärntner ÖVP-Chefs Josef Martinz, Alexander Todor-Kostic, zurückgegeben.

Der wegen Untreue angeklagte Martinz hatte das Sparbuch am Montag dem Gericht überreicht. Martinz hatte den Betrag, den er als"Schandgeld" bezeichnete, von Steuerberater Dietrich Birnbacher in einem Kuvert erhalten und nach eigenen Angaben im Wahlkampf ausgegeben - mehr dazu in Prozess: Martinz bereut „Schandgeld“ (kaernten.ORF.at; 6.8.12).

Anwalt lehnte Ausfolgung an Landesholding ab

Am Vormittag hatte die Kärntner Landesholding Anspruch auf das Geld erhoben. Da Martinz-Anwalt Todor-Kostic die Ausfolgung des Betrags an die Holding abgelehnt habe, sehe er keine Handhabe, das Sparbuch zu behalten, erklärte der Richter.

Birnbacher stellte Berufsbefugnis ruhend

Dietrich Birnbacher hat indes am Montag seine Berufsbefugnis als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ruhend gemeldet. Das teilte die Kammer der Wirtschaftstreuhänder am Dienstag in einer Aussendung mit. Birnbacher wird vorgeworfen, im Zuge des Hypo-Verkaufs an die BayernLB zu Unrecht ein Millionenhonorar bezogen zu haben.

Suspendierungsverfahren damit obsolet

Durch die Ruhendmeldung ist ein von der Kammer eingeleitetes Suspendierungsverfahren obsolet geworden. „Sobald gegen einen Steuerberater eine rechtskräftige Anklageschrift wegen des Verdachtes einer mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung vorliegt, setzt die Kammer ein Suspendierungsverfahren in Gang,“ erklärte Kammerpräsident Klaus Hübner. Ein solches Verfahren könne zur vorläufigen Untersagung der Berufsausübung führen. „So sind wir auch im Fall Birnbacher vorgegangen.“

Birnbacher selbst wolle diesen Schritt nicht als Schuldeingeständnis verstanden wissen, sondern als Konsequenz der persönlichen Belastung durch das Gerichtsverfahren, heißt es in der Aussendung. Er habe derzeit auch gar keine Zeit für eine Ausübung seines Berufs.

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