Prozess: Martinz bereut „Schandgeld“

Ex-ÖVP-Obmann Josef Martinz hat am Montag im Birnbacher-Prozess ausgesagt, er bereue die 65.000 Euro „Schandgeld“, die er für die ÖVP genommen habe, zutiefst. Uwe Scheuch sollte ebenfalls aussagen, erschien aber nicht vor Gericht. Harald Dobernig bat um Verschiebung.

Eigentlich hätten am Montagvormittag neben Josef Martinz auch Uwe Scheuch und Harald Dobernig als Zeugen aussagen sollen. Scheuch verweigert aber die Aussage, er erschien nicht bei Gericht. Dobernig bat wegen dringender Amtsgeschäfte, erst am Dienstagvormittag einvernommen zu werden.

Gerichtssaal Martinz

APA/Gert Eggenberger

Martinz: „zweifelte nie an Birnbacher“

Martinz bestritt am Landesgericht Klagenfurt erneut den Vorwurf der Untreue. Er habe „keinerlei Zweifel“ an den Leistungen des Villacher Steuerberaters Birnbacher gehabt, sagte er bei seiner neuerlichen Einvernahme durch Richter Manfred Herrnhofer. Die „verfluchten 65.000 Euro Schandgeld“ bereue er zutiefst und zahle er zurück. Er wolle um seine „Restehre“ kämpfen.

Beim Abschluss seiner neuerlichen Einvernahme übergab Martinz dem Richter ein Sparbuch mit 65.000 Euro Einlage. Er wolle das „Schandgeld“ zurückgeben, wiederholte Martinz. Auf die Frage von Richter Manfred Herrnhofer, für wen die Rückzahlung bestimmt sei, antwortete Martinz nicht.

Sparbuch der Hypo

Es handelt sich dabei ausgerechnet um ein Sparbuch der Hypo Alpe Adria Bank, das Martinz eigenen Angaben zufolge am gleichen Tag eröffnet hat. Vor dem Prozess sagte er, es sei sein Privatgeld. Bezüglich der 35.000-Euro-Rechnung, die seine Anwältin Astrid Wutte-Lang an Birnbacher gestellt hatte, beharrte Martinz darauf, dass dies keine Scheinrechnung gewesen sei, sondern das Honorar für eine Vereinbarung zwischen ihm und Birnbacher.

Dieser habe verlangt, dass „Medienberatung“ auf die Rechnung geschrieben werde. Der Steuerberater wies das zurück: „So viel Steuerberater bin ich schon, dass ich weiß, dass ich eine Rechnung für eine Vertragserrichtung leichter von der Steuer absetzen kann als eine für Medienberatung.“

„Unschuldig im Sinne der Anklage“

Martinz sagte zuvor aus, er sei unschuldig im Sinne der Anklage. Ob die FPK-Politiker Uwe Scheuch und Harald Dobernig über die Vereinbarung zwischen ihm, dem damaligen Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) und Birnbacher bezüglich der Parteienfinanzierung informiert gewesen seien, wisse er nicht, so Martinz. Birnbacher hatte ausgesagt, dass die beiden von ihm 500.000 Euro gefordert hätten. Er sei bei diesem Gespräch nicht dabei gewesen. Beim letzten Verhandlungstag habe er die entsprechende Frage falsch verstanden - mehr dazu in Ermittlungen gegen Scheuch und Dobernig.

„Um Parteispende angeklopft“

Er habe sich aber in der Hochstimmung über den erfolgreichen Verkauf und unter dem Druck der Parteifinanzen dazu verführen lassen. In einer Besprechung mit Birnbacher habe er vorgefühlt, ob Teilung oder Parteispende möglich sei. Als dann die Ermittlungen begonnen hätten, sei ihm klar gewesen, dass da kein großer Finanzierungsdeal mehr möglich sei.

Im Herbst 2008 habe der Wahlkampf begonnen, und da habe er bei Birnbacher um eine Parteispende „angeklopft“. Er habe keine bestimmte Summe verlangt und 65.000 Euro bekommen, die er zur Gänze auf seinen Wahlkampftouren ausgegeben habe. Er betonte auch, keinen Cent privat verwendet zu haben. Es sei aber eine „grausliche Geschichte“, die er so weit wie möglich wiedergutmachen wolle, sagte Martinz.

Martinz verteidigte Anwältin

Martinz versuchte im Weiteren, so viel Verantwortung wie möglich auf Birnbacher abzuwälzen. Die Rechnung an seine bisherige Anwältin Astrid Wutte-Lang in der Höhe von 35.000 Euro betreffend sagte er, dass hier eine klare Leistung dahinterstehe. Dass diese Rechnung auf „Medienberatung“ umgeändert wurde, sei von Birnbacher verlangt worden.

Birnbacher hatte Astrid Wutte-Land am Montag erneut schwer belastet. Sie habe ihm gegenüber für das Honorar keine Leistung gebracht. In seine Tasche oder die Parteikasse sei das Geld aber auch nicht geflossen, sagte Martinz.

Richter Manfred Herrnhofer legte Martinz nahe, alles zu sagen, was er wisse. Der Richter wörtlich: „Sie haben jahrelang gelogen, es wird Zeit, die Wahrheit zu sagen. Sie wissen sicher mehr, als Sie uns sagen.“

Martinz sagte noch aus, die Idee, das Sechs-Millionen-Euro-Honorar zu dritteln und zwei Mio. Euro für Haider und die FPÖ, zwei Mio. für Martinz und die ÖVP und zwei Mio. für Birnbacher zu verwenden, sei in einem gemeinsamen Gespräch mit Haider entwickelt worden.

Anwälte sehen bei Birnbacher Betrug

Birnbacher sagte aus, Scheuch und Dobernig hätten zwar 500.000 Euro gefordert, sie hätten aber kein Geld von ihm bekommen. Die Anwälte der beiden mitangeklagten Landesholdingvorstände Gerd Xander und Hans. Jörg Megymorez sehen bei Birnbacher den Strafbestand des schweren Betruges erfüllt. Er habe alle belogen und nie gesagt, dass für ihn ein Honorar von 300.000 Euro angemessen gewesen wäre.

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