Urteil im Hypo-Kulterer-Prozess fertig

Die im Mai gesprochenen Urteile im Prozess um einen Vorzugsaktiendeal der Kärntner Hypo aus dem Jahr 2004 sind nun von Richterin Sabine Roßmann schriftlich ausgefertigt worden. Alle Anwälte legten Berufung ein.

Der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, bestätigte, dass die Urteile nun schriftlich vorliegen. Am 24. Mai wurden Ex-Bankchef Wolfgang Kulterer zu 3,5 Jahren, sein damaliger Stellvertreter Günter Striedinger zu vier Jahren Haft verurteilt. Steuerberater Hermann Gabriel und Rechtsanwalt Gerhard Kucher, die beim Deal federführend waren, erhielten 4,5 bzw. vier Jahre Haft. Mehr dazu in Hypo: Haftstrafen für alle Angeklagten.

Verfahren geht in zweite Instanz

Nachdem alle vier Anwälte sofort volle Berufung bezüglich Schuldspruch und Strafbemessung angekündigt hatten, geht das Verfahren nun in die zweite Instanz. Nach der Zustellung der Urteile haben die Verteidiger vier Wochen Zeit für ihre Berufung. Danach folgt eine vierwöchige Frist für die Gegenäußerung, ab Ende September muss sich daher dann das Oberlandesgericht in Graz mit der Causa befassen.

Niedrigste Strafe für Kulterer

Die Angeklagten wurden wegen Untreue verurteilt, die Schadenssumme wird mit knapp 5,5 Mio. Euro beziffert. Bei der Strafbemessung kam Kulterer deshalb am niedrigsten weg, weil, so Richterin Sabine Roßmann, er der einzige war, bei dem nachweislich kein Mittelzufluss in seinem Nahbereich zu registrieren gewesen sei.

Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass hier Umgehungskonstruktionen vorgenommen worden waren, um die wahren Geldflüsse zu verschleiern. Auch der Tatvorsatz steht für die Richterin außer Frage. Kulterer und Striedinger seien langjährige Bankmitarbeiter, Kucher und Gabriel Experten, daher könne sie ihnen eine andere Ausgangsposition unterstellen.

Richterin: „fragwürdige Vorgangsweise“

Die gesamte Vorgangsweise sei sehr fragwürdig gewesen, meinte Roßmann in der mündlichen Urteilsbegründung. „Wenn man weiß, man darf keine Nebenabreden treffen und schon vorher mit den Investoren Absprachen trifft, Vorbereitungen mit der Hypo Liechtenstein für die Finanzierung macht, dann war das ganz klar vorbereitet.“ Bei der Vorgangsweise in Liechtenstein habe man ganz bewusst zahlreiche Vorschriften umgangen. Und bei kritischen Fragen der Wirtschaftsprüfer habe man sich dann hinter dem liechtensteinischen Bankgeheimnis versteckt.

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