„Kröten-Sager“: Anklage gegen Kurt Scheuch

Wie die Staatsanwaltschaft Graz am Mittwoch bestätigte, wurde gegen Neo-FPK-Chef Kurt Scheuch ein Strafantrag wegen Beleidigung eingebracht. Dieser soll im erstinstanzlichen Verfahren gegen seinen Bruder Uwe Scheuch den Richter als „Kröte“ bezeichnet haben.

Erst am Mittwoch gab Uwe Scheuch seinen Rücktritt bekannt, sein Nachfolger ist Bruder Kurt Scheuch - mehr dazu in Uwe Scheuch zurückgetreten. Nun wird sich der Neo-FPK-Chef wohl selbst vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigte gegenüber dem ORF Steiermark am Mittwoch, dass nun auch gegen Kurt Scheuch Anklage erhoben wird - mehr dazu in Knalleffekt: Strafantrag gegen Kurt Scheuch (steiermark.ORF.at).

Nach der erstinstanzlichen Verurteilung seines Bruders in der „Part of the game“-Affäre im August 2011 soll er Richter Christian Liebhauser-Karl nach dessen Schuldspruch für Bruder Uwe bei einer Parteiveranstaltung in Pörtschach, einem FPK-Solidaritätstreffen, öffentlich eine „Kröte“ genannt haben. Zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt kam es, nachdem Teile der Rede bei der Parteiveranstaltung in der Wochenzeitung „Falter“ zitiert worden waren.

„Tatbestand der Beleidigung“

Um jeglichem Verdacht von Befangenheit vorzugreifen, wurde der Akt der Grazer Staatsanwaltschaft übergeben. Diese kam nun zum Schluss, dass der „Kröten-Sager“ den Tatbestand der Beleidigung erfülle. Der Strafantrag gegen Kurt Scheuch wurde am Dienstag ausgefertigt und Mittwochfrüh ans Bezirksgericht Klagenfurt abgeschickt.

Im Jänner war Kurt Scheuchs Immunität als Landtagsabgeordneter aufgehoben worden. Scheuch stimmte damals seiner Auslieferung selbst zu und meinte, er sehe dem Prozess gelassen entgegen. Im März wurde Scheuch von der Staatsanwaltschaft Graz, an die das Verfahren abgetreten worden war, einvernommen, verweigerte aber die Aussage. Da es sich um eine berichtspflichtige Causa handelt, wanderte die Causa von Graz nach Wien ins Justizministerium und von dort - offenbar mit Genehmigung - wieder zurück nach Graz.

Causa könnte in Klagenfurt verhandelt werden

Zuständig ist jetzt das Bezirksgericht Klagenfurt. Laut Staatsanwaltschaft Graz liegt es nun im Ermessen des Bezirksgerichts Klagenfurt, die Sache selbst zu verhandeln, oder den Fall aufgrund möglicher Befangenheit abzugeben. Dem Politiker drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen.

Kurt Scheuch, FPK

ORF

Neo-FPK-Obmann Kurt Scheuch.

Kurt Scheuch meinte auf APA-Anfrage dazu: „Es ist schon erstaunlich, dass drei Stunden, nachdem bekanntgegeben wurde, dass ich die Ämter meines Bruders übernehme, mein Anwalt telefonisch über die Einbringung des Strafantrages unterrichtet wird.“ Dieses Bild spreche für sich, meinte der designierte FPK-Obmann.

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