Martinz und Birnbacher geständig

ÖVP-Chef Josef Martinz hat am Mittwoch beim Birnbacher-Prozess zugegeben, gemeinsam mit dem damaligen LH Jörg Haider nach Abwicklung des Hypo-Verkaufes die Idee entwickelt zu haben, den Parteien Geld zukommen zu lassen. Auch Steuerberater Dietrich Birnbacher erweiterte sein Geständnis.

„Nach der Abwicklung des Hypo-Verkaufes haben Haider und ich die Idee entwickelt, dass etwas an die Parteien gehen soll“, sagte Martinz am Mittwoch vor Gericht. Auch Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte zuvor zugegeben, dass von Anfang an geplant gewesen sei, über sein Millionenhonorar als Berater die ÖVP und das damalige BZÖ zu finanzieren.

Dietrich Birnbacher und Anwalt Richard Soyer

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Steuerberater Dietrich Birnbacher (r.) sitzt mit seinem Anwalt Richard Soyer nach der Verhandlung in einem Cafe gegenüber dem Landesgericht.

Birnbacher: „Drittellösung“ war geplant

Birnbacher belastete verschiedene ÖVP- und FPK-Politiker schwer. Mit ÖVP-Chef Josef Martinz sei bereits im Jahr 2007 ausgemacht gewesen, dass es für das damalige Honorar von zwölf Millionen Euro eine „Drittellösung“ geben solle - also ein Drittel für Birnbacher, ein Drittel für die ÖVP und ein Drittel für die Freiheitlichen.

Josef Martinz (l. oben), Jörg Haider (r. Oben), Harald Dobernig (l. unten) und Uwe Scheuch

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Auf die Frage, wie er denn das Geld an die ÖVP überweisen solle, habe Martinz geantwortet, dass er Personalkosten übernehmen und Rechnungen für die Partei bezahlen könne, sagte Birnbacher.

„Martinz hat gesagt, dass er sich in Wien kundig gemacht habe, welche Möglichkeiten es da gibt“, erklärte der Steuerberater. Konkret habe Martinz mit Ex-Minister Ernst Strasser gesprochen, denn der habe das entsprechende „Know-How“ gehabt, so Birnbacher.

Mit seiner Stellungnahme wolle er „einen Beitrag zur angeklagten Tat“ leisten, sowie eine Wiedergutmachung leisten und nun „vielleicht wirklich einen Dienst am Land leisten“, erklärte Birnbacher gegenüber Richter Manfred Herrnhofer.

ÖVP bekam 100.000 Euro, FPK forderte 500.000 Euro

Konkret seien von ihm letztlich 100.000 Euro an die ÖVP geflossen. Haider habe damals sogar eine Million Euro gefordert. Nach Haiders Tod seien die damaligen BZÖ- und jetzt FPK-Politiker Harald Dobernig und Uwe Scheuch an ihn herangetreten und hätten noch 500.000 Euro gefordert, so Birnbacher.

Scheuch und Dobernig wiesen die belastenden Aussagen am Mittwoch zurück. Die beiden schlossen in einer Aussendung aus, dass es im Zusammenhang mit der Causa eine Zahlung an die Partei oder entsprechende Forderungen gegeben habe. „Das Ganze ist somit ein weiterer untauglicher Versuch, die Freiheitlichen in Kärnten und ihre Führungsspitze anzupatzen und zu beschädigen“, sagten Scheuch und Dobernig.

Verhandlung auf 6. August vertagt

Der Prozess wurde nach den Geständnissen vertagt. Grund dafür ist, dass die Verteidigerin von ÖVP-Chef Josef Martinz im Prozess von Birnbacher belastet wurde. Im Jahr 2008 habe er für die ÖVP eine Rechnung über 35.000 Euro plus Umsatzsteuer gezahlt, sagte Birnbacher. Die Rechnung dafür legte die Anwältin von Martinz, Astrid Wutte-Lang, und zwar für „Rechtsberatung im Zusammenhang mit Medienberichterstattung“. Der Prozess soll am 6. August fortgesetzt werden.

Astrid Wutte-Lang

APA/Gert Eggenberger

Anwältin Astrid Wutte-Lang auf dem Weg ins Gericht

Die Anwältin teilte in einer Aussendung mit, dass ihr Mandatsverhältnis zu Martinz mit sofortiger Wirkung aufgelöst sei. Außerdem hielt sie darin fest, „dass es zu keinem Zeitpunkt Geldflüsse der Kanzlei an eine politische Partei oder nahestehende Organisationen“ gegeben habe.

Gutachter-Befragungen noch ausständig

Am Mittwoch, dem mittlerweile siebenten Prozesstag, hätten am Landesgericht Klagenfurt einige der bekanntesten Gutachter Österreichs, die einst im Auftrag der Landesholding das Millionenhonorar für angemessen befunden hatten, zu ihren Expertisen Stellung nehmen sollen, darunter Rudolf Siart, Christian Nowotny und Gottfried Spitzer von Deloitte. Sie hatten - im Auftrag der Landesholding - Privat-Expertisen zum Birnbacher-Honorar erstellt.

An einem der nächsten Prozesstage werden diese Gutachter wohl befragt werden, warum sie das Sechs-Millionen-Euro-Honorar für Birnbacher als „angemessen“ betrachtet haben. Dieser Ansicht gegenüber steht ein Gutachten, das der Wirtschaftsrechtsexperte Christian Zib im Auftrag der SPÖ erstellt hat. Für ihn war die Höhe des Honorars „nicht angemessen“.

Deloitte: Honor nie als „angemessen“ bezeichnet

Auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte legte - vor Prozessbeginn am Mittwoch - in einer Stellugnahme gegenüber „profil“ Wert auf die Feststellung, dass die „Leistungsverrechnungen von Dr. Birnbacher zu keinem Zeitpunkt als angemessen bezeichnet“ worden seien, da diese Deloitte „nie bekannt waren und bis heute auch nicht bekannt sind“. „Zur Bewertung lag Deloitte ein anonymisierter Leistungskatalog vor, anhand dessen eine Studie bei einer unabhängigen, internationalen Research-Agentur beauftragt wurde. Als Ergebnis wurde eine Honorarbandbreite vorgelegt, innerhalb der sich international vergleichbare Transaktionen bewegen können“, wird Deloitte zitiert.

Unterschiedliche Gutachten

Auch der deutsche Gutachter Frank Schäfer muss im Rahmen des Birnbacher-Prozesses noch befragt werden. Er ist im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig geworden. Schäfer kommt zu dem Schluss, Birnbachers Leistung sei maximal 240.000 Euro wert gewesen.

Als Zeuge geladen ist auch noch der BZÖ-Politiker und frühere Pressesprecher von Jörg Haider, Stefan Petzner. Ebenso befragt werden sollen Siegfried Grigg von der Grazer Wechselseitigen Versicherung und der Leiter der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner.

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