Wahlwerbung: FPK-Spitze vor Gericht

Am Montag wird die Kärntner FPK-Spitze in Wien vor Gericht einvernommen. Es geht um den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2009. Das damalige BZÖ nutzte eine Imagebroschüre des Landes für die Wahlwerbung.

Das damalige BZÖ nutzte eine schon vorhandene Imagebroschüre des Landes für die Wahlwerbung. Landeshauptmann Gerhard Dörfler, sein Stellvertreter Uwe Scheuch, Finanzlandesrat Harald Dobernig sowie der BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner werden im Wiener Straflandesgericht einvernommen. Bis Jahresende soll über eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens entschieden werden. Es geht um den Verdacht der Parteienfinanzierung, um die Verquickung von Landesaufträgen und Partei im Landtags-Wahlkampf 2009.

Imagebroschüre als Wahlwerbung adaptiert

Die Broschüre war samt DVD als Werbung für den Wirtschaftsstandort Kärnten gedacht. Alle Landesgesellschaften, also Entwicklungsagentur, Flughafen- und Landesimmobiliengesellschaft, sollten sie an potentielle Investoren verteilen, um auf Kärnten als idealen Standort mit hoher Lebensqualität hinzuweisen.

Das damalige BZÖ überarbeitete das Produkt unter Federführung von Stefan Petzner leicht und versah es mehrfach mit dem BZÖ-Werbeslogan „garantiert“. In einer Auflage von 250.000 Stück wurde die Broschüre dann an alle Haushalte verschickt.

Kritik vom Landesrechnungshof

Der Kärntner Landesrechnungshof stieß im Zuge seiner Überprüfung der Landesgesellschaften auf den Zahlungsfluss. Er ging der Sache nach und schlüsselte auf, wie viel der Kosten von insgesamt 336.000 Euro der Steuerzahler zahlte und wie viel das BZÖ. Das Ergebnis: Der Großteil der Kosten blieb beim Steuerzahler hängen.

Das BZÖ zahlte zwar Druck und Versand, erstatte aber nur 15 Prozent der Entwicklungskosten zurück. Der Landesrechnungshof kam zum Schluss, dies sei nicht angemessen und regte Nachverhandlungen an. De facto geht es um einen Differenzbetrag von 80.000 Euro, wurde am Freitag bekannt.

Insbesondere geht es um die Frage, ob im Nachhinein etwas vertuscht wurde oder nicht. Über den Zeitablauf konnte der Rechnungshof nämlich nichts herausfinden. Ihm sei weder ein schriftlicher Vertrag noch der Zeitpunkt der Kostenrückerstattung vorgelegen.

Bucher zu Petzners Gerichtsladung zurückhaltend

BZÖ-Chef Josef Bucher meinte zur Ladung Petzners, er habe vollstes Vertrauen in die Justiz. Über Konsequenzen könne man erst nachdenken, wenn es auch zu einer Anklage kommen sollte.

Einen Grund, Petzner von seinen Ämtern oder von seiner Funktion als Fraktionsführer im parlamentarischen Untersuchungsausschuss abzuziehen, sieht der Bündnis-Chef nicht. Man könne ja praktisch gegen jeden eine Anzeige einbringen, sagte er. Solange aber keine Anklage erfolgt ist, sei ein Rückzug „kein Thema“, so Bucher.

Erneut Rücktrittsforderung der SPÖ

Kritik an der FPK im Zusammenhang mit der Wahlbroschüre kam am Freitag erneut von der SPÖ. SPÖ-Landesgeschäftsführer Daniel Fellner ortet einen „moralischen Tiefpunkt“. Alle FPK/ÖVP-Landespolitiker hätten mit Staatsanwaltschaften und Gerichtsverhandlungen zu tun. Die Betroffenen könnten Kärnten nur noch einen Dienst erweisen, nämlich ihren Rückzug aus der Politik anzutreten.

FPK kontert mit „Inseratenaffäre“ Faymanns

„Gedächtnislücken“ beim politischen Mitbewerber SPÖ ortet man hingegen im freiheitlichen Landtagsklub: „Anstatt eine Einvernahme zu skandalisieren, sollte die SPÖ Kärnten lieber vor der eigenen Türe kehren“, sagte FPK-Klubobmannstellvertreter Gernot Darmann, der „Kaiser, Prettner und Co“ via Aussendung an die „Inseratenaffäre von Bundeskanzler Werner Faymann als damaliger Verkehrsminister und Staatssekretär Ostermayer als damaliger Kabinettschef Faymanns“ erinnert wissen wollte.