Megymorez belastet Birnbacher

Der Vorstand der Kärntner Landesholding (KLH), Hans-Jörg Megymorez, hat am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt im Strafprozess in der „Causa Birnbacher“ den Steuerberater Dietrich Birnbacher, der zuvor ein Geständnis abgelegt hatte, belastet.

Der Steuerberater habe entgegen seinen Angaben sehr wohl darauf beharrt, dass ihm 1,5 Prozent der Verkaufssumme - und damit zwölf Millionen Euro - als Erfolgshonorar zustünden, so Megymorez. Birnbacher habe dabei stets darauf verwiesen, dass er der Einzige gewesen sei, der die Interessen des Landes beim Verkauf der Hypo an die BayernLB vertreten habe, meinte der KLH-Vorstand in seiner Einvernahme.

Megymorez listete auf, dass er zahlreiche Gutachten in dieser Causa eingeholt habe. Das Ergebnis der Expertisen sei gewesen, dass letztlich sechs Mio. Euro als angemessenes Honorar ausbezahlt werden können. Er habe das erste Mal am 15. Mai 2007 vom geplanten Verkauf der Hypo-Anteile erfahren, sagte Megymorez.

Sitzung Aufsichtsrat Kärntner Landesholding

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Hans-Jörg Megymorez mit Josef Martinz (r.)

Anruf von Martinz

Damals habe ihn ÖVP-Chef und damaliger AR-Aufsichtsratsvorsitzender der KLH, Josef Martinz, angerufen und mitgeteilt, dass am nächsten Tag in München Verkaufsverhandlungen stattfinden würden. Er sei daraufhin am nächsten Tag allein in die bayrische Hauptstadt gefahren. „Warum nehmen S’ den Xander (Gert, Anm.) nicht mit? Er war Ihr Vorstandskollege“, fragte Richter. Er sei intern für die Hypo-Angelegenheiten zuständig gewesen, antwortete Megymorez.

Megymorez wusste nicht viel über Birnbachers Rolle beim Verkaufsprozess. Informationen sind spärlich geflossen.

Keiner der anwesenden Politiker habe ihm die Rolle von Birnbacher erklärt, er habe auch nicht danach gefragt, sagte er weiter aus. „Sehen Sie einen Grund, warum Ihnen der AR-Vorsitzende nicht sagt, der Dr. Birnbacher ist für das Land dabei und die KLH muss die Kosten dafür tragen?“, fragte Richter Manfred Herrnhofer. „Nein“, sagte Megymorez.

Birnbacher-Leistungskatalog als Thema

Im Laufe des weiteren Verhörs wollte der Richter Details über den Leistungskatalog Birnbachers wissen und ob Megymorez diese auf ihre Richtigkeit überprüft habe. Der Angeklagte musste einräumen, dass er „nicht jeden Zettel“ Birnbachers kontrolliert habe. Der Prozess wurde am Mittwochnachmittag mit der Einvernahme von Megymorez fortgesetzt.

Vor der Auszahlung des Honorars habe der Vorstand der KLH Gutachter beauftragt, um das Transaktionshonorar auf Angemessenheit zu überprüfen, erklärte er weiter. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, „dass der vereinbarte Prozentsatz von 1,25 Prozent für den Erfolgsfall im Vergleich zu den bekanntgewordenen Honoraren von Investmentbanken darstellbar und plausibilisierbar ist, dass aber die konkrete Angemessenheit mangels Üblichkeit bzw. Festlegung von Tarifsätzen für derartige Leistung nicht feststellbar ist.“

Megymorez: „Wollten sicher gehen“

„Was hat Dr. Martinz dazu gesagt“, fragte der Richter. „Er hat es zur Kenntnis genommen“, sagte Megymorez. Bei der Besprechung am 11. März 2008 habe Haider dann gesagt, „zwölf Millionen werden es nicht, es werden sechs“. Er und sein Vorstandskollege Gert Xander hätten daraufhin gemeint, sie könnten sich die Auszahlung nur dann vorstellen, wenn die Angemessenheit bestätigt werde, erklärte Megymorez.

Der nächste Gutachter habe dann festgestellt, dass Birnbachers Tätigkeit mit der einer Investmentbank vergleichbar und ein Pauschalhonorar üblich sei. Auf die Frage, warum drei Gutachten zur Angemessenheit angefordert worden seien, antwortete der Angeklagte, er und Xander hätten sicher gehen wollen. Diese Gutachten seien dann in der Aufsichtsratssitzung präsentiert worden.

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