Martinz: Keine Äußerung zu Birnbacher

ÖVP-Landesparteiobmann und Angeklagter im Hypo-Prozess, Josef Martinz, sagte nach dem Geständnis von Dietrich Birnbacher, er wolle sich nicht zu Prozessinhalten äußern. Seine Verteidigerin, Astrid Wutte-Lang, sagte, er habe sich nichts zu schulden kommen lassen.

Dietrich Birnbacher gab am Mittwoch zu, einen Beitrag zu einer strafbaren Handlung geleistet zu haben. Er ist aus seiner Sicht also ein Betragstäter, wie es ihm die Anklage vorwirft. Aber muss nicht, wo ein Beitragstäter ist, auch ein Auftragstäter sein ? Als solcher ist ÖVP-Obmann Josef Martinz angeklagt. Wird er nun seine Verteidigunglinie ändern?

Martinz gegenüber dem ORF Kärnten: Sie werden Verständnis haben, ich habe am Beginn des Prozesses gesagt, ich werde mich zu den Inhalten nicht äußern und dabei bleibe ich natürlich. Auf die Frage, ob er bei seiner Verteidigungslinie bleibe, sagte Martinz: „Es ist die Wahrheit, die ich auf den Tisch gelegt habe.“

Verteidigung: Weiterhin „nicht schuldig“

Fragen an seine Verteidigerin, Astrid Wutte-Lang: Wird es auch ein Geständnis von Martinz geben?

Wutte-Lang: „Es ist nicht einmal klar, ob es ein Geständnis von Herrn Dr. Birnbacher gegeben hat. Das versuchen wir (...)herauszufinden. Mir ist nicht klar, und auch glaube, auch allen anderen im Gerichtssaal nicht, was Herr Birnbacher gestehen wollte. Denn als er gefragt wurde, ob er sich im Sinne der Anklage für schuldig bekennt und man ihm den Sachverhalt noch einmal genau vorhielt, sagte Herr Dr. Birnbacher, nein, dieser Sachverhalt ist falsch.“

„Mein Mandant hat grundsätzlich nichts zu gestehen, weil er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen und immer nur im Interesse des Landes und der Landesholding gehandelt hat.“

Birnbacher hat gesasgt, es ist sich bewusst gewesen, dass das Honorar zu hoch gewesen ist. Ausbezahlt ist es aber worden. Was heißt das für ihren Mandanten, hätte er anders handeln können, müssen?

Wutte-Lang: „Zum einen muss ich sagen, das Honorar ist nicht von meinem Mandanten ausbezahlt worden. Mein Mandant hat keine Funktion in der operativen Geschäftführung, er ist lediglich Aufsichtsratsvorsitzender. Ganz klar ist mir auch noch nicht, was will er (Birnbacher, Anm.) gestehen und es ist für uns auch nicht klar, wann ist dem Herrn Birnbacher angeblich klar geworden, dass das Honorar angeblich zu hoch ist, wo wir doch Kapazunder haben, Universitätsprofessoren, Sachverständige, die in mehreren Gutachten sagen, das Honorar von sechs Millionen ist angemessen. Dazu muss ich sagen, Herr Dr. Birnbacher hat sein Honorar noch letzte Woche verteidigt. Die Strategie und Taktik ist mir überhaupt nicht klar und hat überhaupt keine Auswirkungen darauf, dass mein Mandant sich nichts zu schulden hat kommen lassen und dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft völlig aus der Luft gegriffen sind.“

Auf die Frage, ob es bei „nicht schuldig“ bleibe, sagte Wutte-Lang „natürlich“.

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