VfGH: Bettelverbot ist rechtens

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass das Kärntner Bettelverbot nicht verfassungswidrig ist, weil es sich nicht um ein absolutes Bettelverbot handelt. Grüne und SPÖ hatten eine Verfassungsklage eingebracht.

Das Bettelverbot in Kärnten wurde von FPK und ÖVP beschlossen. Grüne und SPÖ hatten reagiert und eine Verfassungsklage eingebracht. Der VfGH forderte daraufhin die Kärntner Landesregierung zu einer schriftlichen Äußerung auf.

Länder dürfen Gesetz erlassen

Am Mittwoch wurde nun die Entscheidung bekannt gegeben, demnach ist das Bettelverbot in Kärnten nicht verfassungswidrig. Laut Erkenntnis seien die Bundesländer zuständig, Bettelverbote zu erlassen. Bettelverbote, die nur bestsimmte Erscheinungsformen unter Strafe stellen, z.B. Betteln mit Kindern, aggressives Betteln oder gewerbsmäßiges Betteln seien nicht verfassungswidrig.

Wörtlich heißt es im Erkenntnis des VfGH: „Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann (...) von der bloßen Anwesenheit einzelner Menschen an öffentlichen Orten, die um finanzielle Unterstützung werben ohne qualifizierte, etwa aufdringliche oder aggressive Verhaltensweisen an den Tag zu leben, nicht ausgehen.“

Und weiter: „Dass derartige Mitteilungen als belästigend, ja uner Umständen auch als störend oder schockierend empfungen werden, ändern ebenso wenig etwas am grundsätzlichen Schutz derartiger kommunikatitver Verhaltensweisen durch Artikel 10 EMRK (...) wie der Umstand, dass diese primär aus finanziellen Antrieben gesetzt werden.“

Das absolute Bettelverbot in Salzburg wurde allerdings als verfassungswidrig aufgehoben.

FPK „zufrieden“

In einer Reaktion meldete sich FPK-Klubobmann Stellvertreter Gernot Darmann per Aussendung zu Wort. Er zeigte sich „zufrieden“ und „weiterhin von der Notwendigkeit eines strengen Bettelverbotes“ überzeugt. Das Betteln von Kindern und aggressives Betteln sei unter Strafe gestellt, eine Notwendigkeit im Umgang mit der organisierten Bettelkriminalität, so Darmann. Die von SPÖ und Grünen initiierte Verfassungsklage bezeichnete Darmann als „niveaulose Effekthascherei“.

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