Kulterer-Prozess wurde vertagt

Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer musste sich am Dienstag neuerlich vor Gericht verantworten. Diesmal wegen des Vorwurfs der Falschaussage in den Hypo-Untersuchungsausschüssen des Kärntner Landtages. Der Prozess wurde vertagt.

Erst im Mai wurde der Ex-Hypo-Chef wegen Untreue im Zusammenhang mit dem Vorzugsaktiengeschäft der Hypo im Jahr 2004 nicht rechtskräftig zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Am Dienstag nimmt Kulterer erneut auf der Anklagebank Platz: Es ist ein spätes Nachspiel vor Gericht, das die beiden Hypo-Untersuchungsausschüsse in den Jahren 2007 und 2010 jetzt für Kulterer haben.

Auf unbestimmte Zeit vertagt

Nachdem die Causa der Falschaussage im ersten Verfahren gegen Kulterer ausgeschieden wurde, wurde der Prozess am Dienstag im Schwurgerichtssaal vor Richter Norbert Jenny am Landesgericht Klagenfurt fortgesetzt. Eingebracht wurde die Anzeige von der SPÖ.

Der Prozess ist am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Ein Tonbandmitschnitt des Untersuchungsausschusses soll jetzt Klarheit schaffen. Kulterer drohen wegen der Falschaussage vor dem U-Ausschuss bis zu drei Jahre Haft.

Ab wann gab es Kaufinteresse der Bayern?

Bei den Untersuchungen ging es um die Frage, wann die bayerische Landesbank erstmals Interesse am Kauf der Hypo Alpe Adria zeigte. Kulterere sagte in beiden Untersuchungsausschüssen, dies sei im Februar 2007 der Fall gewesen. Dem Ausschuss lag allerdings ein Brief Tilo Berlins vor, worin er von einem ersten Treffen schon am 31. August 2006 berichtete. An diesem Treffen habe auch Kulterer teilgenommen.

Bis heute bestreitet Kulterer diese Version und wirft der Staatsanwaltschaft im Gegenzug vor, die Protokolle des U-Ausschusses fehlinterpretiert zu haben. Laut seinem Anwalt, Ferdinand Lanker, sei eine Formulierung in der Anklageschrift nicht identisch mit dem Protokoll des U-Ausschusses. Der Satz Kulterers „vor dem 10. Februar 2007 habe es überhaupt noch keine Idee einer Beteiligung der bayerischen Landesbank an der Hypo Alpe Adria gegeben“, finde sich beispielsweise im gesamten Protokoll des U-Auschusses nicht, so Lanker.

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