Schuldspruch für Uwe Scheuch

Der Kärntner FPK-Chef Uwe Scheuch ist in der Neuauflage des „Part of the Game“-Prozesses am Landesgericht Klagenfurt am Freitagvormittag zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richterin Michaela Sanin hat den Schuldspruch für FPK-Chef Uwe Scheuch am Freitag am Landesgericht Klagenfurt als „zweifelsfrei ableitbar“ bezeichnet. Er basiere auf dem hörbaren Inhalt des auf Tonband aufgezeichneten Gesprächs. Anders als im ersten Prozessdurchlauf machte Sanin für den Schuldspruch nicht die in Aussicht gestellte parteiliche Stellungnahme bei der Staatsbürgerschaft, sondern bei der möglichen Förderungsvergabe durch das Land verantwortlich.

Scheuch

ORF Kärnten

FPK-Obmann Uwe Scheuch am Freitag vor dem Landesgericht Klagenfurt

Richterin: Vertrauen der Bürger erschüttert

Das Strafmaß - sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 150.000 Euro - erklärte die Richterin wie folgt: „Den entscheidenden Hinweis lieferte der Angeklagte selbst. Im Gespräch sagte er, er werde seine Meinung in der Landesregierung kundtun, das könne man dann im Protokoll lesen. Deutlicher geht es wohl kaum.“ Scheuch wolle seine Meinung kundtun - das sei ein Amtsgeschäft - und im Konnex dazu habe der Angeklagte eine Spende für seine Partei das BZÖ gefordert.

Eine unbedingte Freiheitsstrafe habe sie nicht verhängt, weil von der modifizierten Anklage nur ein Teilaspekt übrig geblieben sei und Scheuch keine pflichtwidrige Ausübung des Amtsgeschäfts in Aussicht gestellt hatte. Eine unbedingte Geldstrafe gab es, weil durch so ein Verhalten das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger erschüttere. Formal wirkten die mehrfache Überschreitung der Qualifizierung von 3.000 Euro erschwerend, Scheuchs Unbescholtenheit sowie die lange Verfahrensdauer mildernd.

Richterin Michaela Sanin

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Richterin Michaela Sanin.

Verteidigung: Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde

Die Verteidigung, die ja einen Freispruch gefordert hatte, kündigte volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Fall wird somit wieder das Oberlandesgericht Graz beschäftigen. Scheuch, die Verteidiger und die anwesenden FPK-Politiker gaben keinen Kommentar ab. Die Korruptionsstaatsanwälte gaben keine Erklärung ab.

„Wir werden gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gehen. Darüber hinaus gibt es derzeit zu einem nicht rechtskräftigen Urteil und vor einer schriftlichen Urteilsausfertigung keinen weiteren Kommentar von meiner Seite“, sagte FPK-Obmann Uwe Scheuch in einer Aussendung zum Ausgang des Prozesses. „Ich habe das Urteil zur Kenntnis genommen. Ich werde ab sofort zum laufenden Verfahren wie bisher keine Stellungnahmen mehr abgeben und bis zu einer endgültigen Beurteilung warten.“

Neuerliche Entscheidung bei OLG Graz

Im ersten Prozess war Scheuch am 2. August des Vorjahres zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte das Oberlandesgericht (OLG) Graz das Urteil jedoch aufgehoben und an die erste Instanz zurück verwiesen. Auch das Urteil der Neuauflage des Prozesses dürfte nun vor dem OLG Graz landen.

Staatsanwalt: Parteispende definitiv gefordert

Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber hatte in seinem Schlussplädoyers erneut die Verurteilung des Politikers gefordert. „Der Sachverhalt ist geklärt und objektiviert“, sagte der Korruptionsankläger. Scheuch wurde von Pieber Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. „Ich fordere eine schuldangemessene Bestrafung“, so der Ankläger.

Scheuch habe in dem auf Tonband aufgezeichneten Gespräch definitiv eine Parteispende gefordert. „Er hat selbst im Verfahren gesagt, dass es fahrlässig für einen Parteiobmann gewesen wäre, nicht um eine Spende für die Partei zu bitten“, sagte Pieber. Der Hauptzeuge sei glaubwürdig und habe die Interessen von russischen Investoren vertreten, die an der Erlangung einer österreichischen Staatsbürgerschaft interessiert gewesen seien.

Neuauflage "part of the game"-Prozess, Korruptionsstaatsanwälte Eva Habicher und Eberhard Pieber, Angeklagter Uwe Scheuch

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Korruptionsstaatsanwälte Eva Habicher und Eberhard Pieber, Uwe Scheuch.

Stellungnahme in Regierung ist Amtsgeschäft

„Ist das Verhalten eines Amtsträgers durch eine Parteispende beeinflusst, ist es pflichtwidrig“, so der Ankläger. Und Scheuch habe gemeint, „er wird seine Meinung kundtun, wenn es in die Regierung kommt. Das kann man dann im Protokoll lesen.“ Und eine Stellungnahme in einer Sitzung der Kärntner Landesregierung „ist ein Amtsgeschäft“, so Pieber.

Scheuch könnte im Amt bleiben

Nach diesem bedingten Schuldspruch könnte Scheuch im Amt bleiben. Erst ab einer Strafe von mehr als zwölf Monaten wird das Amt per Gesetz automatisch entzogen. Dass Scheuch freiwillig seine politischen Funktionen räumt, ist unwahrscheinlich. Das Urteil wird aller Voraussicht nach wieder bekämpft.

Der Staatsanwalt betonte auch, dass Scheuch Parteichef jener Fraktion sei, die in der Kärntner Landesregierung über die absolute Mehrheit verfüge. „Der Zeuge ging nach eigenen Angaben zu Scheuch, weil dieser das Sagen in der Regierung habe“, so der Ankläger.

Verteidigung: Kein Amtsgeschäft

Im Schlussplädoyer der Verteidigung hielt sich Dieter Böhmdorfer an die bekannten Argumente: Scheuch habe nicht als Amtsträger gehandelt, er sei für Staatsbürgerschaften gar nicht zuständig, Amtsgeschäft habe es keines gegeben. Der Belastungszeuge, der das inkriminierte Tonband aufgenommen hatte, sei außerdem unglaubwürdig. Deshalb forderte Böhmdorfer einen Freispruch.

Neuauflage "part of the game"-Prozess, Anwalt Dieter Böhmdorfer,Richterin Michaela Sanin

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Böhmdorfer: Kein Geschäft, keine Korruption

Er befürworte keine Korruption, so Böhmdorfer. „Part of the Game“ falle aber nicht darunter. „Das ist keine Korruption - und das aus rechtlichen Erwägungen“, so der Verteidiger. „Es muss einen aktuellen, konkreten Geschäftsfall geben, nichts Nebuloses.“ Das sei im vorliegenden Fall nicht gegeben. Scheuch habe außerdem „nicht einmal eine abstrakte Kompetenz“ bei Staatsbürgerschaften. Daher gebe es kein Amtsgeschäft und habe Scheuch nicht als Amtsträger gehandelt. Und das Wort „Förderung“ sei in dem inkriminierten Gespräch nicht vorgekommen.

Böhmdorfer zitierte auch einen Anwalt, dem gegenüber der Belastungszeuge monetäre Interessen bei der „medialen Verwertung“ des Tonbandes erwähnt habe. Eine Wiener Anwältin soll Vermieterin des Zeugen gewesen sein. Ihr gegenüber hätte er angedeutet, immer wieder Schweigegeld zu erpressen. Damit sei der Belastungszeuge nicht mehr glaubwürdig, so Böhmdorfer.

Vorläufiger Rücktritt verlangt

In ersten Reaktionen wurde der vorläufige Rücktritt von Uwe Scheuch verlangt. Er solle dem Vorbild von ÖVP-Chef Josef Martinz folgen, hieß es.

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