Hypo-Millionenklage teils abgewiesen

Die Hypo hat im Schadenersatzprozess gegen Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer und elf weitere Beklagte in Wien eine Niederlage erlitten: Die 48-Mio.-Euro-Klage wurde teils abgewiesen. Die Bank will dagegen berufen, und weist darauf hin, dass 28 von 48 Millionen Euro anerkannt wurden.

Die Klägerin konnte im Prozess gegen Kulterer und elf weitere Beklagte die behaupteten Schäden aus Kreditausfällen nicht schlüssig nachweisen, begründete Richter Oliver Götsch das Urteil. Schon am ersten Verhandlungstag Ende Jänner hatte Götsch Bedenken gegen die Schlüssigkeit der Klage geäußert.

Damit wäre rund die Hälfte der eingeklagten Schadenssumme weg, denn die Hypo klagt auch Dividendenschäden ein. Hypo-Rechtsanwalt Markus Fellner kündigte eine Berufung gegen die erstinstanzliche „mutige“ Entscheidung des Richters an.

Vorzugsaktiendeal wird eingeklagt

Eingeklagt werden Schäden, die der Hypo aus dem ersten Vorzugsaktiendeal 2004 entstanden sein sollen. In dieser Causa wurde Kulterer in erster Instanz wegen Untreue strafrechtlich zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, in diesem Prozess ging es um einen Schaden für die Bank von knapp sechs Millionen Euro. Zivilrechtlich fordert die Hypo die achtfache Summe.

Laut Klage begehrt die Hypo von den zwölf Beklagten 37 Mio. Euro samt vier Prozent Zinsen seit 26. August 2011. Darunter fallen die rund 17,25 Mio. Euro ausgeschütteten Vorzugsdividenden sowie weitere Folgeschäden aus Kreditausfällen (über 19 Mio. Euro).

Darüber hinaus will die Hypo, dass das Gericht weitere Schäden im Ausmaß von elf Mio. Euro feststellt, weil unter anderem die Bank eine Rückstellung von zehn Mio. Euro an Strafzinsen vorgenommen hat, die ihr wegen einer Eigenmittelunterschreitung infolge des Vorzugsaktiendeals drohten. Somit kommt die Kärntner Hypo auf eine Schadenssumme von 48 Mio. Euro.

Verhandlung wurde vertagt

Mit dem Teilurteil, das schriftlich ergehen wird, vertagte Richter Götsch die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Eine Fortsetzung des Verfahrens dürfte es erst nach einer abschließenden Entscheidung im möglichen Instanzenzug über das Teilurteil geben. Derzeit bleibt ein Schadensbetrag von rund 17 Mio. Euro (Dividendenschaden) sowie ein noch zu bestimmbarer Teil des Feststellungsbegehrens offen. Am Landesgericht Klagenfurt sind noch weitere zivilrechtliche Forderungen gegenüber den Ex-Hypovorständen anhängig.

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