Prozesstermine gegen Scheuch und Martinz

Zwei Prozesse mit prominenter Beteiligung finden in der kommenden Woche statt: Am Mittwoch muss sich ÖVP-Chef Josef Martinz in der „Causa Birnbacher“ verantworten. Am Freitag wird im „Part of the Game“-Prozess gegen FPK-Chef Uwe Scheuch ein Urteil erwartet.

Martinz muss sich in der „Causa Birnbacher“ wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Als Landesrat ist er deshalb bereits zurückgetreten. Es geht um ein Millionenhonorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher beim Verkauf der Hypo Alpe Adria an die Bayern. Neben Martinz und Birnbacher selbst sind auch die beiden Vorstände der Kärntner Landesholding angeklagt.

Martinz: Persönlicher Fehler, richtig für das Land

„Für mich persönlich ein Fehler, aber für das Land richtig“ - so bewertete Josef Martinz die Causa Birnbacher, und bis heute bleibt er dabei: Er habe stets zum Wohle Kärntens gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft kommt freilich zu einer anderen Einschätzung: Untreue. Das heißt, Martinz soll - wie die beiden Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander - wissentlich Schaden für das Land in Kauf genommen haben.

Zwölf Millionen Erfolgshonorar

Im Jahr 2007 banden der damalige Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) und ÖVP-Obmann Martinz - gleichzeitig Aufsichtsratschef der Landesholding - als „Privatpersonen“ Steuerberater Birnbacher in den Verkauf der Hypo Alpe Adria ein. Für größtenteils mündliche Beratungen erhielt er ein Erfolgshonorar.

Mit 1,5 Prozent des Kaufpreises waren es in Summe zwölf Millionen Euro. Nach einem öffentlichen Aufschrei wurde das Honorar auf sechs Millionen halbiert. Die Landesholding, die die Hypo-Landesanteile hält, trat nachträglich in die Vereinbarung von Haider und Martinz mit Birnbacher ein, nachdem mehrere Gutachten eingeholt wurden.

Staatsanwaltschaft: Honorar 30-fach überhöht

Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Gerichtsgutachter Frank Schäfer. Er geht davon aus, dass das Birnbacher-Honorar um das Dreißigfache überhöht war. Demnach wären 200.000 Euro angemessen.

Die Verteidigung hält dem mehrere Privatgutachten entgegen, wonach weder der Landesholding-Vorstand noch der Aufsichtsrat seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Ein Urteil des Schöffensenats von Richter Manfred Herrnhofer könnte es Anfang August geben. Den Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Scheuch-Prozess: Urteil erwartet

In der Neuauflage des „Part of the Game“-Prozesses gegen FPK-Chef Uwe Scheuch wird am Freitag ein Urteil erwartet. Nach dem ersten Verhandlungstag am letzten Montag wurde vertagt.

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