Ex-Unirektor: Beschwerde abgewiesen

Der im April abberufene Rektor der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Heinrich C. Mayr, ist mit seiner diesbezüglichen Beschwerde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgewiesen worden. Begründung: zu wenig Aussicht auf Erfolg.

Wie VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Montag gegenüber der APA sagte, habe das Gericht die Behandlung der Beschwerde abgelehnt, weil „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“ bestanden habe. Die Causa wird nun an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) weitergeleitet.

Verletzung von Grundrechten?

Mayrs Anwalt Bernhard Fink wollte vom VfGH geprüft haben, ob bei dem Abberufungsverfahren Mayrs Grundrechte verletzt worden seien. Der VfGH stellte in der Begründung seiner Ablehnung fest, dass von einer Entscheidung „die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist“. Die in der Beschwerde angeführten Rechtsverletzungen wären „zum erheblichen Teil nur die Folge einer - allenfalls grob - unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes“.

Wenig Aussicht auf Erfolg

Die behauptete Rechtswidrigkeit des Paragrafen 23, Absatz 5 des Unversitätsgesetzes, den Fink überprüft haben wollte, bewerten die Höchstrichter offenbar als aussichtslos. Das Vorbringen der Verletzung „in einem anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder die Verletzung in einem sonstigen Recht wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes“ sei so wenig wahrscheinlich, dass sie keine Aussischt auf Erfolg habe.

Die genannte Bestimmung sei im Lichte des Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention insofern unbedenklich, als dem Erfordernis der Entscheidung durch ein unparteiisches und unabhängiges Gericht ohnehin durch den möglichen Gang zum VwGH und die Anrufung des VfGH gewährleistet sei.

Weiterleitung an VwGH

In der Entscheidung vom 12. Juni wurde daher beschlossen, die Beschwerde nicht zu behandeln und sie dem VwGH abzutreten. Damit ist auch der Antrag auf aufschiebende Wirkung der Beschwerde hinfällig. Fink hatte diese aufschiebende Wirkung beantragt, weil ein Stattgeben dazu geführt hätte, dass Mayr wieder als Rektor eingesetzt hätte werden müssen.

Für den 64-Jährigen ist das Kapitel Rektorat der Uni Klagenfurt damit wohl endgültig erledigt, bis zu einer Entscheidung des Höchstgerichts dürfte er in Pension sein. Interimistisch ist derzeit Friederike Wall Rektorin der Universität, die Nachbesetzung wurde ausgeschrieben. Bis wann eine Entscheidung fällt, ist derzeit noch offen.

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