OGH entscheidet über Hypo-Freisprüche

Am 21. August wird der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Freisprüche für drei ehemaligen Hypo-Manager im Hypo-Prozess wegen Kreditvergaben an die später pleitegegangene Fluglinie Styrian Airways (Styrian Spirit) entscheiden.

Vor Gericht standen im März 2011 die Ex-Manager Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer wegen der Kreditvergabe an die Styrian Spirit. Am 21. August wird der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Freisprüche für die Manager entscheiden.

Die Generalprokuratur empfiehlt dem OGH ja die Aufhebung der Urteile. Wenn der OGH die Urteile aufhebt, wird die Causa an das Landesgericht Klagenfurt zurückverwiesen und muss erneut verhandelt werden - mehr dazu in Hypo-Kredite: Prozess wird neu aufgerollt (kaernten.ORF.at, 4.10.2011).

Kritik am damaligen Urteil

Die Generalprokuratur stützt sich bei ihrer Kritik am Urteil von Richter Norbert Jenny auf den Umgang des Gerichts mit dem Gutachten von Wirtschaftsprüfer Karl Bruckner. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass die Kreditgewährung an die Styrian Spirit 2005 ohne Sicherheiten nicht wirtschaftlich vertretbar war.

Scharfe Kritik gibt es auch an der Argumentation, die Angeklagten hätten eine Insolvenz der Fluglinie für „denkunmöglich“ halten dürfen, weil das Land Kärnten an ihr beteiligt war. Ebenso an der Begründung, die Angeklagten hätten aufgrund der damaligen Machtverhältnisse in der Landesregierung darauf vertrauen können, dass das Land nachträglich eine Haftungserklärung für den Zwei-Millionen-Kredit geben würde. Dies ist nach Ansicht der Generalprokuratur weder empirisch haltbar noch juristisch relevant.

Kulterer in weiterem Prozess verurteilt

Wolfgang Kulterer ist inzwischen in einem weiteren Strafprozess verurteilt worden. Am 24. Mai verhängte Richterin Sabine Roßmann über den ehemaligen Hypo-Vorstandschef eine vierjährige Freiheitsstrafe wegen eines Deals mit Vorzugsaktien der Hypo Leasing im Jahr 2004. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

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