Streit um neues Tourismusgesetz

Am 17. Juni findet die Urabstimmung zum neuen Kärntner Tourismusgesetz statt, Unternehmer sollen damit über die Verwendung der Tourismusabgabe bestimmen können. Die SPÖ forderte am Mittwoch die Unternehmer auf, gegen das neue Gesetz zu stimmen, denn es müsse noch überarbeitet werden.

Mit 1. Jänner soll Kärnten nach 50 Jahren ein neues Tourismusgesetz bekommen. In einer Urabstimmung am 17. Juni können 20.000 in 46 Gemeinden darüber abstimmen, ob ihr Tourismusverband privatisiert wird oder Gemeindesache bleibt. Abgestimmt wird in den „Tourismusgemeinden“, jenen 46 Gemeinden in Kärnten, in denen die Zahl der Nächtigungen über 50.000 liegt.

Bisher hat in Kärnten die Gemeinde das Geld aus der Tourismusabgabe verwaltet. Jährlich werden etwa 21 Millionen Euro an Ortstaxen und Tourismusabgaben eingehoben und diese Gelder werden an das Land, an die Kärnten Werbung und an die Gemeinden erteilt. Das meiste Geld bekommen die Landeshauptstadt Klagenfurt und Villach.

SPÖ: „Ein touristisches Waterloo“

Die SPÖ forderte am Mittwoch die Unternehmer auf, bei der Urabstimmung am 17. Juni mit „Nein“ zu stimmen, das heißt, das Geld soll künftig bei den Gemeinden bleiben wie bisher.

Das neue Tourismusgesetz müsse überarbeitet werden, sagte SPÖ-Klubobmann Reinhard Rohr. Es seien noch viel zu viele Fragen offen, etwa sei die künftige Organisationsstruktur noch unklar. Auch würden die bisher im Tourismus beschäftigten Gemeindebediensteten „in der Luft hängen“. Ein „Ja“ zur Gesetzesänderung wäre deswegen ein „Blindflug in eine touristisches Waterloo“, so Rohr.

“Unternehmer kochen dann eigenes Süppchen“

Der Tourismussprecher der SPÖ und Bürgermeister von Liebensfels, Klaus Köchl, befürchtet, dass künftig nur einige vom Tourismusbudget profitieren werden. Denn das Gesetz lasse offen, ob künftig nur ein Projekt oder mehrere unterstützt werden. Kleinen Gemeinden werde es dann nicht mehr möglich sein, touristische Einrichtungen zu finanzieren. Köchl befürchtet auch, dass künftig Unternehmer „ihr eigenes Süppchen kochen“ und der gesamte Tourismus einer Gemeinde dabei auf der Strecke bleibe.

Die SPÖ schätzt, dass nur 15 bis 20 der betroffenen Tourismusgemeinden bei der Urabstimmung das neue Tourismusgesetz unterstützen werden.

ÖVP: Unabhängigkeit und Entpolitisierung

Für die ÖVP hingegen ermöglicht das neue Gesetz eine Selbstbestimmung der Unternehmer über die Zukunft des Tourismus. Ein „Ja“ zum Gesetz bedeute Unabhängigkeit und Entpolitisierung, sagt ÖVP-Tourismusreferent Achill Rumpold. Dies verlange aber auch Engagement der Unternehmer im Tourismusverband. Um künftig dem Wettbewerb Stand halten zu können, seien aber effiziente Strukturen nötig.

Die Wirtschaftskammer wirft der SPÖ Unkenntnis des neuen Gesetzes vor. Die Aufgabenverteilung zwischen der Gemeinde und den künftig entstehenden Tourismusverbänden sei gesetzlich geregelt, ebenso die Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern. Die Wirtschaft sei jedenfalls gegen eine Bevormundung, meint WK-Präsident Franz Pacher: „Es gibt nichts Selbstverständlicheres, als dass die Unternehmer selber festlegen, wofür die von ihnen geleisteten Abgaben verwendet werden.“

Das neue Tourismusgesetz

Stimmen die Unternehmer am 17. Juni der Gründung eines privaten Tourismusverbandes zu, dann bilden künftig sechs Personen den Vorstand. Drei Mitglieder werden aus der tourismusnahen Wählergruppe gestellt, zwei aus der tourismusferneren Wählergruppe. Zusätzlich entsendet die Gemeinde den Bürgermeister in den Vorstand.

Die Aufgaben des künftigen privaten Tourismusverbandes sind gesetzlich festgelegt. Offen ist hingegen, was künftig mit jenen Gemeindemitarbeitern passiert, die bisher für die Tourismusangelegenheiten in ihrer Gemeinde zuständig waren - immerhin 350 Bedienstete. Das neue Gesetz sieht vor, dass sie vom Tourismusverband übernommen werden, allerdings dürfen nur 35 Prozent des Budgets für Personalkosten ausgegeben werden.

Stimmen die Unternehmer am 17. Juni gegen die Privatisierung, bleibt das Geld aus der Tourismusabgabe bei der Gemeinde.