Ausstellung über Slowenen-Vertreibung

Im Kärntner Landesarchiv wird seit 4. Juni eine Ausstellung über die Vertreibung von rund 1.000 Kärntner Slowenen durch die Nazis 1942 gezeigt. Zu sehen ist die Ausstellung bis Juli.

Der Titel der Ausstellung lautet "Die Deportation slowenischer Familien aus Kärnten 1942 / Pregon koroških Slovencev leta 1942. Zu sehen sind Fotos, Vertreibungslisten, Dokumente, Zeitungsausschnitte von damals. Eine Aufschlüsselung der Deportierten nach Berufsgruppen belegt, dass eher Familien betroffen waren, bei denen es materielle Güter zu holen gab.

Vertreibung Slowenen

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Bild aus dem Film „Vertrieben als Slowenen“, ORF.

Eigentum wurde verteilt

Denn Hab und Gut der Vertriebenen - sie wurden nach Deutschland in Arbeitslager gebracht - wurde enteignet und etwa deutschsprachigen Aussiedlern aus dem italienischen Kanaltal zugeteilt.

Die Ausstellung stützt sich stark auf Bilder des Wiener Fotografen Hans Zuber, der 1936 in Klagenfurt ein Fotostudio eröffnete und in einem Sammellager, in das die zu Vertreibenden gebracht wurden, zahlreiche Bilder machte. Diese Fotos wurden damals nicht veröffentlicht. Nach der Befreiung wurden die Negative von der Kärntner Landesbildstelle angekauft und landeten so im Landesarchiv.

Landesarchiv Ausstellung "Die Deportation slowenischer Familien aus Kärnten 1942"

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Motiv aus „Die Deportation slowenischer Familien aus Kärnten 1942“.

Skurrile Dokumente

Dokumente über die Entschädigungen, die die Heimkehrer erhielten, tragen teilweise absurde Züge. So wurden die Schadenersatzansprüche ungeachtet des Untergangs des Dritten Reichs an das „Deutsche Reich“ gerichtet, da es dieses nicht mehr gab, wurden sogenannte Abwesenheitskuratoren ernannt, die die Verfahren abwickelten.

Liga für Menschenrechte

Ursprünglich war die Ausstellung von der Liga für Menschenrechte konzipiert worden, als wissenschaftliche Berater fungierten Augustin Malle, Vincenc Rajsp, Valentin Sima und der inzwischen verstorbene Karl Stuhlpfarrer.

In einem dieser Dokumente ist zu lesen, dass die Antragsteller nach Gegenrechnung aller Ansprüche beider Seiten die Summe von 127,27 Schilling zu zahlen hatten, und zwar 100 Schilling für die Arbeit des Abwesenheitskurators und 27,27 Schilling auf das Konto der „Vermögensverwaltung der DAG (Großdeutsches Reich, Reichskommissar für die Festigung Deutschen Volkstums) in Klagenfurt“ zu bezahlen hatte, und zwar „spätestens bis 1. 11. 1949“.

Diese Kuratoren wurden für jene Liegenschaften bestellt, die sich formell noch im Eigentum des Deutschen Reichs bzw. einer Naziorganisation befanden.

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