AK gewinnt Prozess gegen Land

Die Arbeiterkammer Kärnten (AK) hat den Prozess gegen das Land wegen ausstehender Subventionen für den Konsumentenschutz gewonnen. Das Landesgericht entschied am Donnerstag, dass das Land der AK rund 360.000 Euro für das Jahr 2011 auszahlen muss. Das Land kündigte Berufung an.

Schon am ersten Verhandlungstag fiel am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt in erster Instanz die Entscheidung zugunsten der Arbeiterkammer. 360.000 Euro muss das Land nun an Subventionen für das letzte Jahr nachzahlen. Es könnte aber um viel mehr gehen: die AK argumentierte in ihrer Klagsschrift, dass das Land mit der Streichung der Mittel für den Konsumentenschutz vertragsbrüchig geworden sei.

AK: es geht um eine Million Euro

Das Land Kärnten habe im Jahr 2009 zwar den Vertrag zur Administration der Arbeitnehmerförderung gekündigt, von einer Streichung der Mittel für den Konsumentenschutz sei aber nicht die Rede gewesen. Da das derzeitige Rechtsverhältnis noch aufrecht ist, geht es laut Arbeiterkammer in Summe um knapp über eine Million Euro.

Land stellte Zahlungen ein

Der AK waren als einziger Konsumentenschutz-Einrichtung Fördermittel des Landes - jährlich rund 364.000 Euro - für die Konsumentenschutz-Beratung gewährt worden. Im Dezember 2009 kündigte die Landesregierung jedoch den drei Jahre zuvor geschlossenen Vertrag mit der AK, in dem die Kammer mit der Abwicklung der Arbeitnehmerförderung beauftragt worden war. In diesem Vertrag wurde auch die Unterstützung für den Konsumentenschutz festgeschrieben.

Grund für die Kündigung war seitens des Landes, dass man die Förderungen beim Land günstiger verwalten könne. Nach Ansicht der Arbeiterkammer sei in der Kündigung aber lediglich von der Arbeitnehmerförderung die Rede gewesen, der Anspruch auf das Geld für den Konsumentenschutz bestehe daher weiter.

Das Landesgericht habe sich der Rechtsmeinung der AK angeschlossen, sagt AK-Direktor Winfried Haider: „Das Landesgericht hat erkannt, dass die Kündigung der Administration der Arbeitnehmerförderung von der Subvention für den Konsumentenschutz streng zu trennen ist.“

OLG Graz nun am Zug

Das Land meldete unmittelbar nach der Verhandlung gegen das Urteil Berufung an. Jetzt ist das Oberlandesgericht Graz am Zug. AK-Präsident Haider rechnet sich auch vor dem Oberlandesgericht gute Chancen aus: „Man hat in der zweiten Instanz bessere Karten, wenn man in der ersten Instanz gewonnen hat.“

Allerdings sei nicht auszuschließen, dass das Land bei einer Bestätigung des Urteils durch die Grazer Richter das Höchstgericht anrufen werde, sagt Haider. Daher könne sich das Verfahren noch über längere Zeit hinziehen.

SPÖ: Förderungen wieder von AK administrieren

SPÖ-Chef Peter Kaiser begrüßte das Urteil in einer Reaktion. Damit habe das Gericht bestätigt, dass der AK für ihre Konsumentschutzberatungen eine entsprechende Abgeltung zustehe. Es wäre auch an der Zeit, dass auch die Arbeitnehmerförderung wieder von der Arbeiterkammer administriert werde, so Kaiser.

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