Bewegung in Diskussion um Pflegeregress

Vor vier Jahren wurde die Abschaffung des Pflegeregresses gefeiert. Ab Juli ist es damit vorbei, dann müssen Angehörige von pflegebedürftigen und behinderten Menschen wieder dazuzahlen. Zumindest in Tagesstätten soll es nun nur teilweise eine Zahlungspflicht geben.

Das Kärntner System ist ähnlich wie in der Steiermark, wo der Pflegeregress bereits im vergangenen Sommer wieder eingeführt wurde. Das Land Kärnten erwartet sich dadurch Einnahmen von 2,5 Millionen Euro. Bei SPÖ und Grünen, Senioren- und Behindertenvetretern aber auch bei den Betroffenen stößt das auf heftige Kritik.

Exakte Staffelung

Wie sieht das Kärntner Modell nun im Detail aus? Wer mehr als 1.160 Euro im Monat verdient, muss ab 1. Juli für die Betreuung seiner Eltern bzw. auch seines behinderten Kindes in einem Pflegeheim einen Kostenbeitrag leisten.

Das Land rechnet es an einem Beispiel vor: Ein Alleinstehender mit einem Einkommen von 1.500 Euro pro Monat zahlt 60,80 Euro. Bei 3.000 Euro beträgt der Pflegeregress 279 Euro. Wer für Ehepartner oder Kinder zu sorgen hat, zahlt entsprechend weniger.

Modell als Ausgleich gedacht

Einerseits soll dadurch ein Ausgleich geschaffen werden zwischen Familien, die ihre Angehörigen zu Haus pflegen und einen Großteil der anfallenden Kosten selbst tragen müssen und jenen, die ihre Eltern in einem Heim betreuen lassen, sagte Sozialreferent Christian Ragger (FPK).

LR Christian Ragger schaut in Unterlagen

ORF Kärnten

„Und anderseits gehe ich davon aus, dass es absolut notwendig ist, dass wir diesen Schritt setzen. Solange die Bundesregierung nicht ihre Plfegeversicherung einführt, können wir diese Maßnahmen nicht auflösen“, erklärte Ragger.

Massive Kritik

Trotzdem gibt es massive Kritik am Pflegeregress. Immerhin würden für die Pflege ohnehin der Großteil der Pension und das Pflegegeld der Betroffenen verwendet werden. Zuzahlungen sind in Kärnten aber nicht nur für die stationäre Betreuung von Pflegebedürftigen und Behinderten vorgesehen, sondern auch für behinderte Kinder, die in Tagesstätten untergebracht sind.

Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger kritisiert das als unzumutbare Mehrbelastung: „Zum einen, weil es zuletzt mehrere Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene gegeben hat, die finanzielle Nachteile für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen gebracht haben. Zum anderen, weil wir aus Erfahrung wissen, dass Eltern auf Lebzeiten Mehrfachbelastungen und Verantwortun tragen müssen.“

Bewegung kommt in die Diskussion

Mittlerweile scheint der Protest zumindest in diesen Punkt Bewegung gebracht zu haben. Denn Ragger kündigt an: „In Tagesstätten wird man es reduzieren. Wir haben in Auftrag gegeben, dass nur ein Teil zu zahlen ist, weil ja ein Essen für die Kinder bereit steht. Gehen wir wieder von 1.500 bis 1.800 Euro Nettoeinkommen aus, haben sie 80 bis 90 Euro zuzuzahlen für ein Kind. Wenn sie in einer Tagesstätte sind, wird es ungefähr die Hälfte sein.“

Dies wären dann etwa 40 Euro zusätzlich zu den 40 Prozent vom Pflegegeld, die schon jetzt für die Betreuung in der Tagesstätte bezahlt werden müssen.

Links: