Dörfler macht Ragger-Entscheidungen rückgängig

Ins Ruder gegriffen habe LH Gerhard Dörfler (FPK) Sozialreferent Christian Ragger. So lauteten Kommentare, als Dörfler Dienstag nach der Regierungssitzung verkündet hatte, die Sonderschule für Schwerstbehinderte in der Gutenbergstraße in Kagenfurt würde doch nicht geschlossen.

Er habe sich von den Protesten und Sorgen der Eltern überzeugen lassen, begründete Dörfler diesen Schritt. Die Inklusion, also die Integration von Behinderten in den Regelschulen der Bezirke - werde zwar ausgebaut. Wer aber wolle, könne sein Kind trotzdem weiterhin in der Gutenbergstraße betreuen lassen.

Ragger: liegt in Dörflers Kompetenz

Auf die Frage von ORF-Redakteurin Romy Sigott-Klippstätter, ob er sich von Dörfler zurückgepfiffen fühle, sagte Ragger: „Der Herr Landeshauptmann hat in Kärnten die Kompetenz, eine Änderung vorzunehmen. Die Gutenbergschule ist in einem Wandlungsprozess. Hier ist durch die Aufwiegelung der Lehrer und des Personals ein Wirbel entstanden. Wir haben in der Regierungssitzung lediglich eine Veränderung durchgeführt: Sollte der Inklusionsprozess nicht bis 2014/15 abgeschlossen sein, dann bleibt die Schule offen.“

Ragger weiter: „Ich gehe davon aus, dass der Prozess früher abgeschlossen sein wird. Ich kann ihnen sagen: Die elf Kinder, die in der Gutenbergschule sind, werden sicher in Völkermarkt unterrichtet.“

Eingriff bei Nazi-Opfer-Zahlungen

Allerdings ist die Gutenbergschule nicht der erste Fall, bei dem der Sozialreferent einlenken musste. Kurz vor Weihnachten im vergangenen Dezember hatte Ragger die Zuwendung des Landes an die Naziopfer gestrichen - konkret ist es dabei um 22.500 Euro gegangen. Nach heftigen Protesten von SPÖ und Grünen hat ebenfalls Landeshauptmann Dörfler eingegriffen. Die Zuwendungen wurden rückwirkend aus dem Fonds „Hilfe für alle Lebenslagen“ ausbezahlt. Und sind, so Dörfler damals, auch für die Zukunft sichergestellt.

Ragger meinte jetzt, fünf Monate später, dazu: „Bei den Nazi-Opfern sind Zahlungen an Kinder des Jahrgangs 1999 vorgenommen worden und das ist unverhältnismäßig. Ich glaube, dass wir uns in dritter Generation einfach damit auseinandersetzen sollten, dass wir nicht ein Leben lang für unserer Väter und Väter der Väter zahlen müssen. Deswegen habe ich die Anordnung vorgenommen, dass hier über den Mindestsicherungsfonds ausgezahlt wird. Und es wird jetzt im Sommer eine Regelung mit den Verbänden geben“, sagt Ragger.

Wirbel um Pflegeanwalt

Und erst vor zwei Wochen musste Ragger seinen eingeschlagenen Weg neuerlich verlassen. Und zwar in der Causa Pflegeanwalt. Ragger wollte ursprünglich keinen weisungsunabhängigen Pflegeanwalt installieren, sondern einen Pflegebeirat mit der Wahrung der Interessen beauftragen.

Nach langem Hin und Her kündigte er aber an, dass Patientenanwalt Erwin Kalbhenn künftig auch die Agenden des Pflegeanwaltes übernehmen wird, der Pflegebeirat wird allerdings trotzdem installiert.