Energie Klagenfurt will Höchstgericht einschalten

Die Enegie Klagenfurt, eine Tochter der Klagenfurter Stadtwerke, wird gegen den negativen Bescheid für das geplante Gas-Dampf-Kraftwek eine Höchstgerichtsbeschwerde erheben. Das wurde am Montag in einer Aufsichtsratssitzung beschlossen.

Aus Sicht der Stadtwerke weise der Bescheid Mängel auf. Die Beschwerde sei aus rechtlicher Sicht außerdem notwendig, um negativen Folgewirkungen bei ähnlichen Bauvorhaben vorzubeugen. Außerdem wurde vom Vorstand die weitere Vorgangsweise für die Alternativvarianten abgesegnet.

Klage wegen „Rechtshygiene“

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Klagenfurter Stadtwerke und der Energie Klagenfurt, Christian Leyroutz, begründete die Höchstgerichtsklage mit „Rechtshygiene“. Die Argumentation des Umweltsenats für die Ablehnung des Projekts sei unzureichend, die Berechnungsmethode nicht am neuesten Stand der Wissenschaft. „Die Begründung für die Ablehnung beschränkt sich auf eine dreiviertel Seite. Bei einem über 300 Millionen teuren Projekt ist das nicht genug“, sagte Leyroutz. Die Instanz hatte den positiven Bescheid des Landes in einen negativen Bescheid umgewandelt. Begründung: Für die Anrainer entstünden unzumutbar viele Nebeltage.

STW: Biomassewerk als Alternative

Als Alternative zum abgelehnten GDK möchten die Stadtwerke jetzt Biomasseheizwerke ausschreiben. Bedarfsspitzen sollen mit Gas abgedeckt werden. Wer die Kraftwerke bauen soll, ist nicht bekannt.

Leyroutz befürchtet nun, dass mit dem Bescheid negative Folgen für mit Dampf arbeitende Industriebetriebe entstünden, die sich möglicherweise in Klagenfurt ansiedeln wollen.

Klagskosten „vernachlässigbar“

Die Vertreter des Verbunds, der 49 Prozent der Anteile an der Energie Klagenfurt hält, stimmten im Aufsichtsrat ebenfalls für die Klage. Die Kosten für die Klage seien im Vergleich zu den Gesamtkosten des Projekts „vernachlässigbar“. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist noch nicht absehbar.

Um die Verwirklichung des ursprünglichen Projekts gehe es den Stadtwerken keinesfalls, so Leyroutz. Eine Umsetzung des ursprünglich geplanten GDK sei jedenfalls nicht der Grund für die Klage, meinte der Aufsichtsratschef. Auch wenn die Höchstrichter das Projekt bewilligen sollten, werde es nicht gebaut.

Grüne: Beispiellose Ignoranz

Die Kärntner Grünen kritisierten die geplante Anfechtung des Bescheides. Für Landessprecher Frank Frey sei das eine beispiellose Ignoranz wirtschaftlicher und politscher Realitäten.

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