Hypo überlegt Klagen gegen Ex-Organe

Die knapp drei Jahre, in denen die Kärntner Hypo Alpe Adria eine Beteiligung der BayernLB war, werden noch jahrelang für Aufregung sorgen. Nach einem Gutachten von Fritz Kleiner überlegt die Hypo Kärnten nun Klagen gegen ehemalige Organe des Instituts.

Der Einstieg der BayernLB 2007 endete mit der Notverstaatlichung der Hypo Ende 2009; die Zeit der Bayern in Kärnten wird nun von einem von der Hypo beauftragten Gutachten von Fritz Kleiner eingeschätzt. „Anhand des Gutachtens prüfen wir mögliche rechtliche Schritte“, hieß es am Mittwoch auf Anfrage aus der Bank.

Kleiner war davor in zahlreichen großen Fällen (BAWAG, AvW, Herberstein, Kartnig, Hypo Steiermark, Meinl Bank) Sachverständiger und gilt als Experte in Finanzstrafverfahren.

Direkte Klage unwahrscheinlich

Der Gutachter selbst betonte wiederholt, in seinem rund 700 Seiten starken neuen Hypo-Gutachten „nur wirtschaftliche Zusammenhänge aufzuzeigen“. Nach APA-Informationen werden etwaige rechtliche Schritte seitens der Hypo in erster Linie ehemalige Organe des Institutes selbst treffen. Eine direkte Klage gegen die BayernLB scheint eher unrealistisch.

Analyse dauert noch

Die Analyse des Gutachtens durch die Hypo wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen und der designierte bankinterne Vergangenheitsaufarbeiter Georg Krakow, der bei der Hauptversammlung Ende Mai bestellt werden soll, wird noch eingebunden werden.

Kernaussage des Gutachtens ist, dass die Hypo-Käufer Probleme „viel zu spät erkannt“ hätten und andererseits, dass die „Missstände (in den untersuchten Jahren von 2007 bis 2009) in den Bereichen Kreditprozess, Unternehmenssteuerung, Risikomanagement“ aus der Zeit von „vor 2007“ stammten, von den Käufern aber ignoriert wurden.

"...kostete es, was es wolle"

In der abschließenden Stellungnahme des Gutachtens heißt es wörtlich, „die BayernLB wollte die Bank HBInt. haben, ..., kostete es was es wollte“. Und weiter: „Die Stresssituation, der die Anwälte für die BayernLB durch ihren eigenen Auftraggeber ausgesetzt waren, wird im Protokoll des Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtags deutlich.“

Der Vertragsentwurf von Berlin & Co (des ehemaligen Hypo-Vorstandschefs Tilo Berlin, Anm.) habe keine Gewährleistungsklausel enthalten und die Anwälte der BayernLB hätten diesen Text zu akzeptieren gehabt, schrieb Kleiner. Neue Regeln, die von den Bayern in den Süden Österreichs gebracht wurden, seien einfach nicht angewendet worden.

Brisante Details

Die BayernLB habe „ganz bewusst den finanziellen Status der HBInt. beim Kauf außer Acht“ gelassen. Der „horrende Wertberichtigungsbedarf“ der Hypo sei von den Bayern „erst im Laufe der Zeit zwischen dem Closing vom 22.05.2007 und dem Bericht der PwC über das Asset Screening im November 2009“ erkannt worden.

„Hätte sich der (neue) Vorstand von Anfang an zentral mit den Werthaltigkeiten der Kreditforderungen und Beteiligungen und dem wirtschaftlichen Eigenleben der Leasinggesellschaften in Südosteuropa beschäftigt, ein wesentliches Verlustpotenzial wäre früher erkannt worden und hätte man diesem Verlustrisiko unter Beachtung von Paragraf 70 AktG selbstverständlich entgegensteuern können“, heißt es in der abschließenden Stellungnahme.

Klares Aktiengesetz

Der Paragraf 70 Aktiengesetz besagt unter Absatz 1: „Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert.“ Damaliger Vorstandschef war Berlin.

Die „Kleine Zeitung“ berichtete, in der Zeit des Bayern-Engagement sei „Missmanagement“ betrieben worden, das Kleiner „vor allem einer Person“ zuschreibe - und zwar Berlin. Die „Kronen Zeitung“ schrieb, dass Berlin bei seinem Ausscheiden aus der Hypo laut dem Kleiner-Gutachten um 400.000 Euro zu viel bekommen habe.

Vorwürfe von Tilo Berlin

Berlin wiederum warf dem Management der BayernLB kürzlich vor, schwere Fehler begangen zu haben. Weder der Hypo-Vorstand noch der Minderheitseigentümer Grazer Wechselseitige Versicherung hätten von der Entscheidung des Münchner Managements erfahren, so Berlin laut einer Anlage zur Zeugenaussage beim Prozess BayernLB gegen Hypo-Mitarbeiterstiftung vom 15. Februar 2012.

Als weitere „entscheidende Spieler in der Zeit von 2007 bis 2009“ nennt das Gutachten Ex-Vorstandschef bzw. -Aufsichtsratchef Wolfgang Kulterer und Ex-BayernLB-Chef Werner Schmidt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Dass die Anhaltspunkte des Kleiner-Gutachtens reichen, um eine Klage gegen die Bayern zu starten, gilt laut Insidern und Medienberichten allerdings eher als fraglich. Die Staatsanwaltschaft München fand jedenfalls keine Beweise für unlautere Absprachen und Kickback-Zahlungen beim Hypo-Verkauf an die Bayern. Sie stellte im Sommer 2011 ein Verfahren gegen Tilo Berlin - wegen des Verdachts möglicher Unregelmäßigkeiten beim Verkauf der Hypo Alpe Adria - ein.

Prüfung der Milliarden-Einlagen

Wegen der 3,1 Mrd. Euro Einlagen, die von der Hypo bis Ende kommenden Jahres an die Bayern zurückbezahlt werden sollen, wird laut „Standard“ von Juristen geprüft, ob es sich „in Wahrheit um einen verdeckten Eigenkapitalzuschuss gehandelt hat“. Dann müsste die Hypo laut Blatt „keinen Cent zurückzahlen“.

Die BayernLB war nach ihrem Einstieg der Hauptaktionär der früheren Kärntner Landesbank. Als Auslöser für die Bestellung des Kleiner-Gutachtens gilt der Fakt, dass die Bayern ihrerseits den damaligen Kaufpreis von 1,6 Mrd. Euro einklagten. Beklagt ist die Hypo-Mitarbeiterprivatstiftung am Handelsgericht Wien.

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