Hypo: Ehemalige Belastungszeugin gehört

In der Fortsetzung des Hypo-III-Prozesses hat Mittwochvormittag die ehemalige Leiterin des Hypo-Rechnungswesens ausgesagt. Am Nachmittag hat ein Zeuge die Angeklagten zumindest teilweise entlastet.

Wegen Bilanzfälschung wurden Wolfgang Kulterer und Günter Striedinger im ersten Hypo-Prozess vor dreieinhalb Jahren zu Geldstrafen verurteilt. Damals legte Kulterer ein Geständnis ab - nach der Aussage der Zeugin, sie habe auf seine Anordnung hin einen Bericht über Swap-Geschäfte rückdatieren müssen.

Die Angeklagten

Angeklagt sind die Ex-Vorstände Wolfgang Kulterer, Günther Striedinger sowie Steuerberater Hermann Gabriel und Anwalt Gerhard Kucher. Sie sollen bei einem Vorzugsaktien-Deal 2004 die Bank wissentlich um 5,49 Mio. Euro geschädigt haben.

Bei der Befragung der Zeugin ging es diesmal um jene umstrittene Kapitalerhöhung der Hypo 2004, bei der die Bank mit einem „Geldkarussell“ über Liechtenstein Geld praktisch im Kreis schickte. Dieses wurde dann in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen.

Auch die Zeugin vermutete einst eine „Karussellfinanzierung“. Allerdings bezog sie sich auf eine spätere Kapitalerhöhung aus dem Jahr 2006. Diese ist - zumindest bisher - noch nicht gerichtsanhängig.

Aussage kaum erhellend

Zum aktuellen Prozessthema konnte die Frau kaum beitragen. Die konkrete Konstruktion sei ihr nicht bekannt gewesen. Zwar war die Zeugin damals für die Erstellung der Jahresabschlüsse im Hypo-Konzern zuständig, sie habe auch bemerkt, dass es Diskussionen über die Frage der Eigenmittel gegeben habe. Aber dazu seien Bestätigungen der Wirtschaftsprüfer vorgelegen. Hochrangige Bankmitarbeiter hätten ihr mehrfach erklärt, alles sei gutachterlich geprüft.

Kein Grund für weitere Überprüfung

„Haben für Sie nicht spätestens 2006 die Alarmglocken geläutet?“, fragte Ersatzrichter Manfred Herrnhofer. Die Zeugin sagte, sie habe keinen Anlass für eine nochmalige Überprüfung gesehen, außerdem hätte sie auch keine weiteren Informationen bekommen. „Natürlich bereiten wir die Jahresabschlüsse vor, die Letztverantwortung für die Vollständigkeit trägt aber der Vorstand“, sagt die Zeugin.

Rechtsanwalt erstellte Stellungnahme

Anschließend wurde ein Klagenfurter Rechtsanwalt befragt. Er hatte zum Geldkarussell im Nachhinein eine positive Stellungnahme für die Hypo erstellt.

Formell sah er damals die Voraussetzungen erfüllt, die Mittel als Eigenkapital auszuweisen. Allerdings will er darauf hingewiesen haben, dass die Finanzmarktaufsicht dies anders sehen könnte - weil der Bank eben kein Geld von außen zugeflossen sei.

Ex-Hypo-Anwalt entlastet teilweise

Am Nachmittag hat ein Zeuge die Angeklagten zumindest teilweise entlastet. Der ehemalige Vertrauensanwalt der Bank sagte, die Finanzmarktaufsicht habe die umstrittene Konstruktion zur Kapitalerhöhung der Hypo 2004 in einem Schreiben als „rechtlich vertretbar“ eingestuft.

Im Auftrag der Hypo hat der Anwalt einst eine Stellungnahme zum Vorzugsaktiengeschäft 2004 verfasst. Seine Aufgabe: Für die Hypo mögliche Strafzinsen von der FMA, der Finanzmarktaufsicht abzuwenden. Bei einer Akteneinsicht sei er auf den Vermerk der FMA gestoßen.

Im Zuge der Befragung wurde neuerlich über die brisante Erklärung aller vier Angeklagten gesprochen, wonach sie eine Involvierung der Hypo Liechtenstein in die Finanzierung der Vorzugsaktien dezidiert ausgeschlossen haben. Tatsächlich hat die Hypo Liechtenstein die Kredite finanziert, mit denen die Aktien über 11 zwischengeschaltete Anstalten gekauft wurden.

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