Kärnten klagt gegen Datenspeicherung

Die Freiheitlichen in der Kärntner Landesregierung haben mit ihrer absoluten Mehrheit am Dienstag eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. SPÖ und ÖVP stimmten gegen die Klage.

Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung tritt am 1. April in Kraft. Es sieht die sechsmonatige Speicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten zum Zweck der Terrorismusbekämpfung vor. Verkehrs- und Standortdaten, nicht aber Inhalte der Kommunikation werden gespeichert.

Dörfler: Datenschutz muss über allem stehen

Im Verdachtsfall kann durch die Datenspeicherung ein Bewegungsprofil erstellt werden. Die Staatsanwaltschaft kann sich dadurch ein detailliertes Bild über die persönlichen Beziehungen einer Person machen.

„Wir wollen den Verfassungsgerichtshof einladen, sich das Gesetz anzuschauen und wieder außer Kraft zu setzen. Datenschutz muss über allem stehen“, sagte Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) nach der Regierungssitzung.

SPÖ und ÖVP für Datenspeicherung

LHStv. Peter Kaiser (SPÖ) lehnt die Beschwerde deshalb ab, weil das Gesetz seiner Ansicht nach den Schutz der Privatsphäre nicht einschränke, sondern im Kampf gegen Terrorismus helfe. Schutzmechanismen gegen Datenmissbrauch seien ohnehin vorgesehen, meinte Kaiser. Er warf den Kärntner Freiheitlichen vor, im Sinne der Bundes-FPÖ die Kosten der Klage von bis zu 30.000 Euro auf die Steuerzahler im südlichsten Bundesland abzuwälzen.

Landesrat Achill Rumpold (ÖVP) argumentierte sein Nein so: „Es steckt eine Güterabwägung dahinter, natürlich ist das ein sensibles Thema. Aber man kann von der Polizei keine Sicherheit verlangen, ohne ihr das entsprechende Werkzeug in die Hand zu geben.“