Kind verletzt - Kindergarten verurteilt

Weil sich ein Mädchen den Arm gebrochen hatte, ist ein Klagenfurter Kindergarten diese Woche zur Zahlung von 9.600 Euro verurteilt worden. Ein schwieriger Präzedenzfall, denn eine hundertprozentige Beaufsichtigung könne es nie geben, meint die Kärntner Kindergartenchefin.

Das diese Woche gefällte Urteil gegen eine Kindergärtnerin wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht sorgt im Bereich der Kinderbetreuung für Aufregung. Ein fünfjähriges Mädchen war im Garten des Kindergartens auf einen Baum geklettert, fiel herunter und brach sich einen Arm, der Bruch musste operiert werden.

Die Eltern des Mädchens klagten, das Zivillandesgericht Klagenfurt verurteilte den Kindergarten zur Zahlung von 9.600 Euro Entschädigung und der Prozesskosten. Ein Präzedenzfall, der den Kindergärtnerinnen in Kärnten die Arbeit nicht leichter macht.

Raunig: „Betreuung ist ständige Gratwanderung“

12.000 Kindergartenkinder gibt es in Kärnten, sie werden von rund 1.000 Kindergartenpädagoginnen betreut. Die Aufsicht über die Kinder ist immer eine Gratwanderung, sagt die Kärntner Kindergarteninspektorin Iris Raunig. Bei aller Vorsicht könne immer etwas passieren: „Es gibt keine Regel für die Beaufsichtigung von Minderjährigen. Kindergärtnerinnen befinden sich dabei immer auf einer Gratwanderung. Einerseits sollen sie die Kinder zur Selbstständigkeit erziehen, ihnen Freiräume und Bewegung bieten. Andererseits sollen sie die Kinder so beaufsichtigen, dass ihnen nichts passiert.“

Fortbildung statt Zäunen

Dass etwas passiere, sei sehr selten der Fall, das spreche für die Qualität der Betreuung, sagt Raunig. Wäre das Kind im konkreten Fall von einem Spielgerät gestürzt, wäre das Urteil wohl milder ausgefallen, so die Inspektorin. Die Kinder mit Zäunen vor den Bäumen vor gefährlichen Kletterversuchen zu schützen, sei wohl nicht praktikabel. Stattdessen versuche man durch ständige Fortbildung die Pädagoginnen über die Aufsichtspflicht zu informieren.