Prozess: Geheime Akten bei AvW vergessen

Ein Ex-Mitarbeiter der Nationalbank ist am Freitag wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses vor Gericht gestanden. Er hatte geheime Akten zu seinem Bruder mitgenommen, der war damals Prokurist der AvW. Das Verfahren endete mit einer Diversion.

Als die Sache im Oktober 2008 aufflog, wusste noch niemand, welche Kreise die Affäre noch ziehen würde. Geheime Unterlagen der Nationalbank wurden bei einer Hausdurchsuchung beim pleitegegangenen Finanzdienstleister AvW in Krumpendorf gefunden.

Leiter der Bankenrevision

Der Leiter der Bankenrevision der Nationalbank hatte sie, wie sich herausstellte, bei einem Besuch des Bruders in Kärnten vergessen. Unter anderem handelte es sich um kopierte Prüfberichte über eine Privatbank, an der ein Finanzdienstleister Kaufinteresse zeigte.

An diesem Finanzdienstleister hielt wiederum die AvW 30 Prozent der Anteile: Der Verkauf kam letztlich nicht zustande. Alles Zufall, sagte der 47 Jahre Angeklagte aus Niederösterreich vor Gericht in Klagenfurt.

Bruder vernichtete Akten nicht

Erst kurz zuvor war er zum Leiter der Bankenrevision der Österreichischen Nationalbank befördert worden. Arbeitseifrig, so sein Verteidiger, habe er ein Kuvert mit OeNB-Prüfberichten und Korrespondenz mit der M & A Privatbank AG mitgenommen und im Haus seines Bruders vergessen.

Als er nach der Abreise den Fehler bemerkte, telefonierte er sofort mit seinem Bruder und bat ihn, umgehend die Aktenkopien zu vernichten. Das tat der Bruder aber nicht, er war AvW-Prokurist und selbst mit Strafverfahren in die AvW-Affäre verwickelt.

Bruder bestritt Verwicklung

Er nahm die Akten zwar ins Büro mit, um sie dort zu schreddern. Angesichts der Turbulenzen rund um die AvW hätte er die Unterlagen aber einfach vergessen. Der 47-Jährige bestritt, wirtschaftlich in die AvW involviert gewesen zu sein.

Bei der Durchsuchung fand die Finanzmarktaufsicht die Unterlagen und übergab sie der Nationalbank. Warum er über das Fehlen geschwiegen hätte, begründete der Angeklagte damit, dass es ihm peinlich gewesen sei.

Dem Bankenprüfer wurde von der Nationalbank die Kündigung nahegelegt, er wechselte in die Privatwirtschaft.

Verletzung des Amtsgeheimnisses

Vor Richter Gerhard Pöllinger musste sich der 47-Jährige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten. Weil der Mann geständig und nicht vorbestraft ist, beendete der Richter den Prozess mit einer Diversion.

Der Mann muss 9.000 Euro Bußgeld zahlen und trägt die Verfahrenskosten. Die Diversion ist nicht rechtskräftig.

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