FPK will Almbauern bei Klagen unterstützen

Die FPK stellt sich gegen die Schließung von Bezirksgerichten in Kärnten und erneuerte am Montag ihre Kritik am Sparpaket der Regierung. Bei der drohenden Rückzahlungsverpflichtung für Almfutterflächen will man den Bauern bei eventuellen Klagen gegen die Landwirtschaftskammer helfen.

In Kärnten gibt es rund 2.000 Almen, die vor zwei Jahren digital und mit großer Genauigkeit neu vermessen wurden. Zuvor wurden die Flächen herkömmlich gemessen, im steilen und unwegsamen Gelände wurde vielfach auch geschätzt. Nun zeigt sich, dass die Futterflächen, für die von der Agrarmarkt Austria, der AMA, Förderungen gezahlt werden, oftmals kleiner als ursprünglich angegeben wurde sind. Nun fordert die AMA ihr Geld zurück. Derzeit wurden die Angaben von 160 Bauern geprüft.

Rückzahlungen bis zu 30.000 Euro drohen

Die Rückzahlung kann 10.000 bis 30.000 Euro ausmachen, sagte FPK-Parteiobmann Uwe Scheuch am Montag. Das könne für die Bauern existenzgefährdend sein. Vor allem dürfe es nicht sein, dass die Förderung gleich für bis zu fünf Jahre - die volle Laufzeit des Vertrages mit der AMA - zurück verlangt werde. Scheuch dazu: „Es kann nicht sein, dass bei diesen Verträgen einseitige Rechtssicherheit herrscht. Man muss sich vorstellen, der Landwirt unterschreibt einen Fünfjahresvertrag und wenn im vierten oder fünften Jahr ein Problem auftritt – aufgrund neuer Fotos oder wegen einer falschen Anzahl von Tieren - muss dieser die Förderungen für fünf Jahre zurückzahlen, auch denn das Problem vielleicht erst im letzten Jahr aufgetreten ist“.

Suntinger: Landwirtschaftskammer in der Pflicht

Rechtens wäre, wenn die Förderung mit dem Jahr der Neuvermessung auf das richtige Maß gekürzt würde, sagte Peter Suntinger, freiheitlicher Vizepräsident der Landwirtschaftskammer. Suntinger sieht die Verantwortung bei der vom ÖVP-Bauernbund dominierten Landwirtschaftskammer. Denn die Vermessungen seien immer im Einflussbereich der Kammer durchgeführt worden, so Suntinger. "Das heißt, dass auch die Landwirtschaftskammer für jenen Bereich, bevor es die Digitalisierung auf den Almen gegeben hat – sprich vor 2010 – auch für die Angaben der Bauern geradestehen muss“. „Und dafür sicher bei einem Problemfall eine Versicherung hätte, die zahlen würde“, ergänzte Parteiobmann Scheuch.

Ob diese Verpflichtung der Landwirtschaftskammer besteht, könne etwa auf dem Klagsweg festgestellt werden. Sollten sich mehrere Bauern melden, könnte geprüft werden, ob die Landwirtschaftskammer auf Schadenersatz geklagt werden könne, so Suntinger. Ebenfalls Thema im FPK-Parteivorstand: Die Kürzung der Prämien für Bausparer. Gegen eine solche werde vielleicht Klage erhoben, bei laufenden Bausparverträgen sei das ein Eingriff in bestehende Rechte, so FPK-Parteiobmann Uwe Scheuch.