Dörfler: „Sehe AK-Klage gelassen entgegen“

Die Kärntner Arbeiterkammer (AK) klagt vom Land über 300.000 Euro Förderung für den Konsumentenschutz ein. LH Gerhard Dörfler (FPK) sieht der Klage „gelassen“ entgegen. Der Vertrag mit der AK sei schon 2009 rechtsgültig gekündigt worden.

Das Land zahlte die Subvention für das vergangene Jahr nicht mehr aus, die AK klagte daraufhin – mehr dazu in Subvention: Arbeiterkammer klagt Land (kaernten.ORF.at, 15.2.2012). Für den Konsumentenschutz und die Arbeitnehmerförderung flossen jährlich rund 300.000 Euro.

Dörfler: Kammern müssen Sparbeitrag leisten

LH Gerhard Dörfler sieht das Land im Recht. 2009 sei der drei Jahre zuvor mit der AK abgeschlossenen Vertrag „nach einem mehrheitlichen Regierungsbeschluss schriftlich, fristgerecht und rechtsgültig“ gekündigt worden. Es sei erstaunlich, dass die AK drei Jahre brauche, um das Land zu klagen. Von 2000 bis 2010 habe das Land insgesamt rund 9,2 Millionen Euro an die AK ausbezahlt.

In Sparzeiten müssten auch die Kammern ihren Beitrag leisten. Gleichzeitig forderte der Landeshauptmann eine Offenlegung der Führungsgehälter der AK Kärnten. Die Kärntner AK solle dem Beispiel der AK Steiermark und Salzburg folgen und aus eigenen Mitteln 400.000 Euro für die Kärntner Arbeitnehmerförderung bereitstellen.

AK: Haben rechtsgültigen Vertrag

Die AK vertritt hingegen den Standpunkt, eine rechtsgültige Vereinbarung zu haben. Die Kündigung des Vertrages habe ausschließlich die Arbeitnehmerförderung betroffen. Gegen diese Kündigung habe man auch keinen Einspruch erhoben, weil sie korrekt durchgeführt worden sei. Von der Unterstützung für den Konsumentenschutz sei im Kündigungsschreiben des Landes hingegen mit keinem Wort die Rede gewesen, so AK-Direktor Winfried Haider.

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