EU prüft Flughafen-Rabatte

Die Zuschüsse und Vergünstigungen, mit denen Regionalflughäfen vor allem Billigairlines an sich binden, sind im Visier der EU-Wettbewerbshüter. In Österreich trifft das nun den Flughafen Klagenfurt. Das Land verteidigt die Vorgangsweise.

Der Flughafen gehört zu 80 Prozent dem Land und zu 20 Prozent der Stadt Klagenfurt gehört, er wird auch mit öffentlichen Förderungen teilfinanziert. Airlines erhalten beispielsweise günstigere Start und Landegebühren. Für Airberlin und Tuifly, die mittlerweilen Klagenfurt nicht mehr anfliegen, wurden aus Mitteln des Zukunftsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 immerhin 2,7 Millionen Euro an den Flughafen bezahlt, für RyanAir war es eine knappe Million.

Die EU-Kommission eröffnete nun deswegen ein Prüfverfahren. Untersucht wird, ob Klagenfurt sowie drei regionale deutsche Flughäfen (Saarbrücken, Zweibrücken, Lübeck) mit ihren Rabatten und Zuschüssen für einige dort tätige Fluggesellschaften gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.

EU ortet Wettbewerbsverzerrung

Die EU-Kommission führt seit Jahren einen Kampf gegen Subventionen von Billigairlines durch Regionalflughäfen in ganz Europa. Die EU-Kommission bezweifelt in den aktuellen Fällen, dass die Behörden „den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers“ befolgten und dass der Flughafen Klagenfurt unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre. Darüber hinaus gewähre der Flughafen sämtlichen Fluggesellschaften „systematische Rabatte und entrichtet zusätzliche Zahlungen an Ryanair, TUIfly und Air Berlin“. Dies könne ein „unfairer wirtschaftlicher Vorteil“ gegenüber ihren Konkurrenten sein.

AUA-Flugzeug am Flughafen Klagenfurt

ORF Kärnten

Prüfung von Vereinbarungen und EU-Vorschriften

Geprüft werden nun die finanziellen Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und den Fluggesellschaften, aber auch die Rabatte und Vermarktungsverträge zwischen den Flughäfen und den Fluggesellschaften. Als grundsätzlich vereinbar gelten laut EU-Kommission Beihilfen für Investitionen in Luftverkehrsinfrastruktur. Bei Betriebsbeihilfen seien Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den Flughäfen weitaus wahrscheinlicher.

Gatterer: Ohne Rabatte geht es nicht

Ohne Rabatte gehe es nicht, sagt Flughafengeschäftsführer Johannes Gatterer: „In der Luftverkehrswirtschaft muss es Rabatte geben. Diese Rabatte werden jeder Airline gleichberechtigt zur Verfügung gestellt.“ Gatterer geht davon aus, dass die Förderungen in den letzten Jahren „rechtens abgewickelt“ wurden, man habe sich dafür auch juristisch beraten lassen.

Dobernig: „Stehe zu diesen Beihilfen“

Das Land Kärnten hat in einer ersten Reaktion auf die Eröffnung des Prüfverfahrens der EU-Kommission zur Rabattpraxis am Flughafen Klagenfurt die bisher geübte Praxis verteidigt. Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK) erklärte: „Ich stehe zu diesen Beihilfen.“ Ein Regionalflughafen sei ohne Preisnachlässe kaum überlebensfähig, argumentierte er.

Dobernig meinte, die Beihilfen für die Billigfluglinien erfolgten derzeit in Form von Preisnachlässen am Flughafen. Die früher geübte Praxis des Bezahlens sogenannter „Marketingbeiträge“ gebe es nicht mehr. Ohne diese Rabatte würde der Klagenfurter Flughafen so gut wie keine Linienflüge mehr im Programm haben, die das Land an internationale Drehkreuze anbinden. Dies sei sowohl für den Wirtschaftsstandort als auch für die Entwicklung im Tourismus aber notwendig.

Land droht kein finanzieller Schaden

Die Höhe der Nachlässe wollte Dobernig nicht konkret beziffern, er meinte aber, es handle sich um „durchaus verkraftbare Größenordnungen“. Man habe in den vergangenen Monaten einige Anfragen der EU erhalten und auch ausführlich beantwortet, nun müsse man einmal abwarten, wie das Prüfverfahren ausgehe.

Dobernig erklärte: „Das betrifft ja nicht nur Klagenfurt, da sind viele Flughäfen dabei, die im Fall des Falles in große Schwierigkeiten kämen, wir werden ja sehen, was passiert.“ Er kündigte zudem an, man werde sich „mit allen Mitteln“ zur Wehr setzen. Finanzieller Schaden könne dem Land ohnehin nicht entstehen, Rückforderungen könnten höchstens an die Beihilfen-Nehmer gestellt werden.

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