Bundesrechnungshof prüft Hypo

Die Hypo Group Alpe Adria wird 2012 vom Bundesrechnungshof auf Ersuchen der Kärntner Landesregierung geprüft. Umfang und Inhalt der Prüfung wurden noch nicht festgelegt. Dem Land geht es um die Rechtmäßigkeit von Provisionen.

„Wir haben das Ersuchen der Kärntner Landesregierung aufgegriffen und bereiten derzeit die Prüfungsinhalte vor“, bestätigte Leopold Mayr vom Bundesrechnungshof am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Wiener Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) gegenüber der Austria Presse Agentur.

Hypo will voll kooperieren

„Wann die Prüfung heuer beginnt und welche konkreten Inhalte sie haben wird, ist noch nicht klar“, so Mayr. Auch der Umfang der Prüfung werde erst nach Abschluss der Vorbereitung feststehen. „Wir werden selbstverständlich vollumfänglich mit dem Rechnungshof kooperieren“, sagte Hypo-Konzernsprecher Dominic Köfner.

Fehler bei Provisionsberechnung

Hintergrund der Prüfung ist ein Ansuchen des Landes Kärnten. Als bekanntgeworden war, dass es zu Fehlern bei der Berechnung der Provisionen für Landeshaftungen gekommen war, hatte das Land im Herbst 2011 um eine Überprüfung ersucht. „Wir begrüßen den Schritt des Bundesrechnungshofs“, sagte Kärntens Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK). Es sei im Interesse des Landes zu wissen, „welche Fehler die Hypo in der Vergangenheit gemacht hat“, so Dobernig.

Grüne: Prüfung kommt „um Jahre zu spät“

"Alles, was der Aufklärung in der Hypo-Causa zu Gute kommt, begrüßen wir natürlich“ so der Hypo-U-Ausschuss-Vorsitzende Rolf Holub am Mittwoch in einer Aussendung. Bereits 2007 sei im „Grünen Kontrollbericht“ eine Prüfung der Hypo in Hinblick auf die Kärntner Landeshaftungen gefordert worden. Das Ansuchen des Landes Kärnten und der Landesregierung komme „um Jahre zu spät“. „Dieser Tatsache und dieser Kritik werden sich Finanzreferent Dobernig und die FPK stellen müssen“ so Holub abschließend.

Land klagte Hypo

Zusätzlich zu der Berechnungsfrage gibt es seit Dezember des vergangenen Jahres auch eine 6,21-Mio.-Euro-Klage des Landes gegen die Hypo Bank International und Hypo Österreich - wegen ausstehender Haftungsprovisionen für das Jahr 2010. Diese Klage wurde von der Bank inzwischen beantwortet.

Auf sieben Seiten wird argumentiert, dass die Provisionen für die Landeshaftungen (für das Jahr 2010) nicht im Landesholdinggesetz enthalten seien. Die Haftungen seien per Vertrag geregelt - nachdem die Hypo keine Landesbank mehr war. Der Ausgang der Klage war zwar offen, die Erfolgsaussichten für die Bank - beziehungsweise deren Eigentümer die Republik Österreich - wurden von Insidern allerdings als gering bewertet.

Links: