Handymast beim Biohotel?

In Obermillstatt sorgt derzeit der geplante Bau eines Handymastes für Aufregung. Er ist unweit des Biohotels Alpenrose geplant. Die Hotelbesitzerin sieht ihre Existenz bedroht, denn sie wirbt mit strahlenarmer Umgebung.

Brigitta Theuermann ist verzweifelt. Sie bewirbt ihr Biohotel auch damit, dass man dort einen so gut wie strahlenfreien Urlaub verbringen kann: keine Fernseh- und Radiogeräte im Hotel. Es gibt nur einen Raum, in dem mit dem Handy telefoniert werden soll.

Brigitta Theuermann: „Es wäre die Bedrohung der Existenz des Biohotels, aus dem Grund, weil wir Gäste haben, die Schlafstörungen haben, Burnout, hyperaktive Kinder, wir bauen die Leute nach Krebsoperationen wieder auf.“

Benachbarter Bauer erlaubt Aufstellung

Nun soll in der Nähe des Hotels, auf dem Grundstück eines benachbarten Bauern, ein Handymast aufgestellt werden. Laut dem Millstätter Bürgermeister Josef Pleikner sei ein erster Antrag von der Ortsbildpflegekommission abgelehnt worden.

Seines Wissens gebe es aber einen zweiten Antrag, der bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau liege. Dieser ist nach Auskunft von Telekom-Sprecherin Andrea Böhm bereits bewilligt.

Böhm: „Wir sind bereits in Gespräche gewesen mit der Landschaftsschutzkommission, hier liegt ein positiver Bescheid vor. Als nächster Schritt würde eine Bauverhandlung anberaumt werden, wir rechnen damit in den nächsten paar Monaten.“

Mast sollte nicht sichtbar sein

Brigitta Thermann wäre ein Abstand von ein paar Hundert Metern aber zu wenig. „Es gibt ein psychologisches Problem - sobald ich das sehe, reagiere ich bereits darauf. Ich hätte nichts dagegen, wenn man das sensible aufstellt, damit er nicht sichtbar ist. Aber jeder Mensch reagiert in den ersten drei Sekunden sehr sensibel. Dann kommt er schon in eine Negativhaltung hinein. Dann haben wir von den Buchungen her wirklich einen Schaden.“

Keine Parteienstellung für Anrainer

Dieser betriebswirtschaftliche Schaden ist vielleicht die einzige Möglichkeit,.sich gegen den Mast zu wehren oder zumindest Schadenersatz zu verlangen. Bei Geschäftsentgang kann laut Allgemeinem Bürgerlichem Gesetzbuch ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Eine Parteistellung als Nachbar gibt es laut Gesetz nicht.