Neues Tourismusgesetz: weniger Politik

Das neue Tourismusgesetz passiert am Freitag den Landtag. FPK und ÖVP wollen es beschließen, die SPÖ ist dagegen. Nach fast 50 Jahren werden künftig nicht mehr die Gemeinden, sondern die Regionen, Verbände und Unternehmer, über die Verwendung des Geldes entscheiden.

Der Beschluss des neuen Tourismusgesetzes im Kärntner Landtag sei für ihn ein historisch, wie Weihnachten und Ostern zugleich, sagte Tourismusreferent Josef Martinz (ÖVP). Damit wird nach 50 Jahren das Kärntner Fremdenverkehrsgesetz abgelöst.

Der heimische Tourismus erhalte damit eine moderne Struktur und könne endlich mit Salzburg und Tirol gleichziehen. Über ein Jahr habe man auf verschiedensten Ebenen diskutiert, mit der Beschlussfassung im Landtag seien die Weichen für einen kompletten Strukturwandel gestellt.

Tourismus soll entpolitisiert werden

Mit dem neuen Gesetz soll der Tourismus entpolitisiert werden, sagte Martinz. „Die Mittelflussrechnungen wurden klar geregelt. Alle Tourismusorganisationen sind keine Bittsteller mehr, sondern alles ist gesetzlich geregelt. Die Entpolitisierung ist damit voll gegeben. In Zukunft entscheiden die Tourmusunternehmen – auch über die Mittel“, so Martinz.

Es soll eine klare Aufgabenteilung zwischen den einzelnen Organisationen geben und die Einnahmen aus Orts- und Nächtigungstaxe sowie Fremdenverkehrsabgabe sollen künftig nahezu komplett in den Tourismus fließen.

Martinz: „Die Tourismusmittel kommen direkt der Wirtschaft zugute, jeder Cent, den wir am Markt brauchen, kommt zum Tourismus. Die Organisationen sind keine Bittsteller mehr.“

Die Gemeinden würden von den rein touristischen Aufgaben entlastet, sagte Martinz. Eine Zusammenarbeit werde es aber weiterhin geben.

Die 140 Mitarbeiter, die in den Kärntner Gemeinden für den Tourismus zuständig sind, werden vorerst - konkret bis zum Auslaufen der Gemeinderatsperiode in vier Jahren - per Vertrag an die Tourismusorganisationen verliehen. Danach werden sie sich aber vermutlich entscheiden müssen, ob sie im Gemeindedienst bleiben oder aber ein Dienstverhältnis mit den Tourismusorganisationen eingehen wollen.

Ab 1. Jänner in Kraft

Am 1. Jänner 2013 soll das neue Kärntner Tourismusgesetz in Kraft treten. Bis dahin gelte es nicht nur die Verbände in den Gemeinden sondern auch die Regionen neu zu ordnen und weitere Kooperationen zu forcieren.

Damit das zur Verfügung stehende Budget effizient eingesetzt werden kann, sollte es in Kärnten mittelfristig gesehen nur noch maximal Tourismusregionen geben, die dann auch finanzkräftig am Markt auftreten können, sagte Martinz.

Die SPÖ ist dagegen, sie kritisiert, dass die Gemeinden künftig zwar alles bezahlen müssen, aber nicht mehr mit zu reden hätten.