Illegal Strafzettel verteilt: Bedingte Haft
Die beiden 35 und 50 Jahre alten Männer wurden der Fälschung von besonders geschützten Urkunden, nämlich von Strafzetteln für Falschparker, und Amtsanmaßung schuldig befunden.
Dienstnummern von Kollegen angegeben
Die beiden Mitarbeiter haben auf den Strafzetteln die Dienstnummern von Kollegen angegeben, die berechtigt waren, Organstrafverfügungen auszustellen. Unleserlich haben sie dann den eigenen Namen angeführt, was als Urkundenfälschung gilt.
Beide zeigten sich geständig
Bereichert haben sich die beiden Angeklagten nicht, denn die Strafen wurden von den Gemeinden ein gehoben.
Vor dem Richter zeigten sich beide geständig. Als Motiv für ihre Taten gaben die beiden Schlamperei an. Diese wollten sie vertuschen, indem sie einfach weitermachten.