Verhandlung wegen „Uwe geh in Häfn“-T-Shirts
Der Spruch auf dem selbst gebastelten T-Shirt war eine Anspielung auf die erstinstanzliche Verurteilung von FPK-Landesparteiobmann Uwe Scheuch wegen Korruptionsverdachts. Der 44-jährige Villacher soll sich ein Wortgefecht mit FPK-Mitgliedern geliefert haben, die Polizei schritt ein. Weil sich der Villacher nicht ausweisen wollte, wurde er vorübergehend festgenommen.
T-Shirt wurde berühmt
Um diese Festnahme ging es in der Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Klagenfurt. Journalisten, Fotografen und eine Studentengruppe sorgten im Verhandlungssaal für regen Andrang. Immer wieder Schmunzeln, Gelächter, aber auch Kopfschütteln. Der Beschwerdeführer zeigte während seiner Einvernahme auch sein mittlerweile berühmt gewordenes weißes T-Shirt vor: „Uwe, geh in Häfn. That’s part of the game“ steht darauf.
„In Waden und Fersen getreten“
Mit diesem T-Shirt reiht sich der Mann am Ende des Fest-Umzuges im Rahmen des Villacher Kirchtags in eine Gruppe von FPK-Aktivisten ein und ging, mit beiden Händen winkend, mit. Einige aus der Gruppe versuchten ihn zu rempeln, traten ihn in Fersen und Waden - wie ein „verstecktes Foul“ beim Fußball, sagte er. Ein Polizist versuchte, den Mann daraufhin aus der Gruppe zu ziehen - weil er „die öffentliche Ordnung“ störte.
Doch der Mann weigerte sich und wehrte sich, denn es sei sein Recht mit zu gehen. Als er auch keinen Ausweis zeigen wollte, nahm ihn der Polizist fest. Aus der Sicht eines Zeugen kam es dabei zu übertriebener Gewaltanwendung.
Anwalt: wäre „Free Uwe“ auch verhaftet worden?
Der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers, Gottfried Hudl, sprach von einer ungerechtfertigten und erniedrigenden Amtshandlung: „Eigentlich hätte die Polizei meinen Mandaten vor den FPK-Aktivisten schützen müssen. Dieser übte sein Recht auf freie Meinungsäußerung aus. Er hat sicher keine offizielle Trachtengruppe des Villacher Kirchtags gestört.“
Es würde ihn interessieren, so Hudl, wenn sein Mandant mit einem T-Shirt „free Uwe“ (befreit Uwe, Anm.) hingegangen wäre, ob er dann auch verhaftet worden wäre? Der Anwalt meinte, nein.
Polizist: Aufschrift erst später gesehen
Einen Zusammenhang zwischen der Festnahme und dem T-Shirt bestritt die Polizei. Der einschreitende Beamte wollte die Aufschrift nämlich erst deutlich später auf der Dienststelle wahrgenommen haben.
Der Villacher Polizeijurist Markus Plazer sagte: „Aus unserer Sicht war die Amtshandlung rechtmäßig.“ Auf die Frage, ob gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen worden war, sagte Plazer: „Das verstößt nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, dieses ist beschränkt durch Gesetze. Man darf die Meinung jederzeit äußern, aber nicht gegen Gesetze verstoßen.“
In diesem Fall lag laut Plazer eine Ordnungsstörung vor, daher sei eine Strafverfügung ergangen.
Die Entscheidung, ob die Polizei rechtmäßig handelte, oder nicht, wird Verhandlungsleiterin Senatsmitglied Christa Hanschitz den Parteien schriftlich ausfertigen.