Chronologie der KABEG-Spitzelaffäre

Im November 2010 fand eine Betriebsversammlung der Ärzte des Klinikums Klagenfurt statt, nach der der medizinische Direktor, Matthias Angres, entlassen wurde. KABEG-Rechtsanwalt Robert Kugler hatte in einer Sitzung der Expertenkommission der KABEG zugegeben, einen Mitarbeiter seiner Kanzlei in die Betriebsversammlung eingeschleust zu haben.

Wenige Stunden nach der Betriebsversammlung wurde Angres wegen „massiven unüberbrückbaren Vertrauensbruchs“ von Manegold vor die Tür gesetzt.

Betriebsrat: Methoden wie in Nordkorea

Auer sprach von „Methoden wie in Nordkorea“. „Das sind Stasi-Methoden, eine geschlossene Betriebsversammlung ist das höchste Gremium, das wir haben“, so der Betriebsrat.

Betriebsrat Auer will gegen Kugler nun eine Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer einbringen. „Ich lasse aber auch überprüfen, ob wir andere rechtliche Schritte einleiten können“, so Auer.

KABEG-Sprecherin Kerstin Wrussnig erklärte hingegen: „Weder Frau Manegold noch Mitglieder der Expertenkommission haben von der Aktion gewusst“. Manegold wolle die Causa nun restlos aufklären, so die Sprecherin.

Teilnahme nur auf Einladung

Betriebsversammlungen sind nicht öffentlich. Ein Betriebsinhaber oder dessen Vertreter können nur teilnehmen, wenn sie eingeladen sind, so die Arbeiterkammer. Auch der Vorsitzende der KABEG-Expertenkommission, Albert Kreiner, teilt diese Rechtsauffasssung. Einer außenstehenden Person sei es nicht erlaubt, an einer Betriebs-Versammlung teilzunehmen.

Anwalt Kugler wehrte sich gegen den Spitzel-Vorwurf: Sein Mitarbeiter sei kein Spitzel gewesen, sondern davon ausgegangen, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, sagt Kugler. Weiters betonte er, dass an der Sitzung rund 100 Personen teilgenommen hätten und der Inhalt der Versammlung über die Medien bereits hinlänglich bekannt gemacht worden sei.

KABEG nicht informiert

Die KABEG sei über die Vorgangsweise nicht informiert gewesen, betonte Kugler. Grundsätzlich habe er aber den Auftrag der KABEGg gehabt, Handlungen oder Äußerungen des medizinischen Direktors auf arbeitsrechtliche Konsequenzen zu überprüfen, sagt der Rechtsanwalt.

Manegold: wusste von nichts

Von der Versammlung habe sie „tatsächlich nur vom Hörensagen“ gehört, sagte Manegold am Donnerstag im ORF-Interview. Sie habe dann Anwalt Kugler damit beauftragt, zu prüfen, „inwieweit es juristisch haltbar ist, dass ich über das Stattfinden der Betriebsversammlung nicht informiert wurde“.

Alles andere sei aber von Kugler eigenständig und ohne ihr Wissen veranlasst worden, betonte die KABEG-Chefin. Der Vorfall sei jedenfalls bedauerlich. Dass es sich um eine geschlossene Sitzung gehandelt hatte, habe sie nicht gewusst

„Kein Zusammenhang mit Angres“

Dass es einen Zusammenhang zwischen dem von Kugler-Mitarbeiter erstellten Protokoll der Betriebsversammlung und der fristlosen Kündigung des medizinischen Direktors besteht, leugnete Manegold. Vor der Betriebsversammlung sei bereits ein Treffen mit Angres vereinbart gewesen. Der Termin habe aber mehrmals verschoben werden müssen, so Manegold.

Es kam zu einem Arbeitsrechtsprozess KABEG gegen Angres, der mit einem Vergleich endete. Die KABEG leistete eine Abschlagszahlung, deren Höhe geheimgehalten wurde.