„Tatort Hypo“: OGH gibt Buchautor Recht

Das Anfang des Jahres veröffentlichte Buch „Tatort Hypo Alpe Adria" darf endgültig weiter verkauft werden. Die wegen des Vorwortes von Krimiautor Veit Heinichen von ehemaligen Hypomanagern geforderte einstweilige Verfügung wurde nun auch vom Obersten Gerichtshof (OGH) abgelehnt.

Das Buch von Richard Schneider beschäftigt sich mit den angeblichen Hintergründen, die zum Skandal bei der Kärntner Hypo Alpe Adria Bank geführt haben. Bestsellerautor Veit Heinichen („Commissario Laurenti“) hatte das kritische Vorwort zum Buch geschrieben. Davon fühlten sich der seinerzeitige Steuerberater der Hypo, Hermann Gabriel, der frühere Anwalt der Bank, Gerhard Kucher sowie das frühere Vorstandsmitglied Günter Striedinger, betroffen und klagten Heinichen sowie den Residenz-Verlag auf Unterlassung.

Klage in drei Instanzen abgelehnt

Auszug aus dem Vorwort:

Krimiautor Veit Heinichen hatte im Vorwort des Buches unter anderem geschrieben: „Hollywood? - Nein, die bittere Realität eines hochkriminellen Netzwerks.“ Und: „Hier wird zum ersten Mal eine sehr lebendige Gesamtdarstellung einer international tätigen Verbrecherclique erstellt, ein Bild, das der Normalbürger sich sonst niemals von der Sache machen könnte.“

Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung war bereits in erster und zweiter Instanz abgewiesen worden, nun auch vom OGH.

Alle drei Gerichte stellten keine direkte Betroffenheit der Kläger fest. Sie seien weder namentlich genannt, noch seien sie identifizierbar, da der Hypo-Skandal zahlreiche Beschuldigte in mehreren Ländern betreffe und nicht ersichtlich sei, warum gerade die drei Kläger von Heinichen gemeint seien sollten.

Anwalt: „Medienfreiheit gefestigt“

Heinichens Rechtsanwalt Gerald Ganzger zeigte sich am Donnerstag erfreut über das Urteil: „Diese erfreuliche OGH-Entscheidung festigt die Meinungsäußerungs-und Medienfreiheit in Österreich. Kritische Autoren können durch Klagen nicht eingeschüchtert und mundtot gemacht werden", so Ganzger in einer Aussendung.

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