AvW: Auer-Welsbach in Privatkonkurs

Die Affäre um den Krumpendorfer Finanzdienstleister AvW ist mit dem Schuldspruch für Wolfgang Auer-Welsbach nicht zu Ende. Der Verbleib von zumindest 29 Millionen Euro ist weiter ungeklärt. Auer-Welsbach ist in Privatkonkurs.

Auer-Welsbach wurde Ende Jänner wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Untreue mit einem Schaden in Höhe von rund 400 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt. Er sitzt schon seit knapp eineinhalb Jahren in Haft.

Auer-Welsbach soll mittellos sein

Die Anlegeranwälte haben aber die Suche nach den verschwundenen Millionen nicht aufgegeben. Der renommierte Sachverständige Fritz Kleiner stellte in seinem Strafgutachten fest, dass der Verbleib von zumindest 29 Millionen Euro ungeklärt sei.

Auer-Welsbach gibt aber vor, völlig mittellos zu sein. In diesem Betrugsprozess wurden aber weitere Ermittlungen gegen Auer-Welsbach nach dem Krida-Paragrafen ausgeklammert und separat fortgesetzt.

Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt stellte diese Ermittlungen jetzt aber ein, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Helmut Jamnig, am Mittwoch einen Bericht der Wiener Zeitung. Das Argument: Eine Zusatzstrafe von maximal zwei Jahren sei wegen der verhängten Freiheitsstrafe von acht Jahren nicht zu erwarten. Die Anlegeranwälte brachten gegen die Einstellung Beschwerde ein. Über einen Fortführungsantrag wird nun ein Drei-Richter-Senat am Landesgericht entscheiden.

Exekutionsanträge ohne Erfolg

Die Geschädigten warten unterdessen weiter auf ihr Geld. 9.000 Anlegern wurden im Strafprozess jeweils 500 Euro zugesprochen, weitere Ansprüche sollten in Zivilverfahren verfolgt werden. Doch als sie die 500 Euro per Exekutionsantrag einforderten und nichts bekamen, stellten einige von ihnen den Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren - auf einen Privatkonkurs.

Eingereicht wurde er am Bezirksgericht Graz-West, da Auer-Welsbach seine Strafe in der Haftanstalt Graz-Karlau verbüßt.

Franz Blantz vom Alpenländischen Kreditorenverband in Graz sagte: „Es bleibt abzuwarten, ob Dr. Auer-Welsbach einen Rekurs gegen die Insolvenzeröffnung einbringen wird. Dem Gläubigerantrag ist vorerst einmal stattgegeben worden, sodass das Verfahren derzeit eröffnet ist.“

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Die Anlegeranwälte haben auf der Suche nach etwaigem AvW-Vermögen die Auer-Welsbach-Privatstiftung ins Auge gefasst. Ob es gelingt, Zugriff auf das Stiftungsvermögen zu erhalten, ist aber noch offen, ebenso, ob die Republik Österreich eine Mitschuld am riesigen Schadensausmaß trägt.