Bäuerin bekommt wegen Heirat keine Förderung

Jungbäuerin Elisabeth Stoderschnig hat den Hof ihrer Eltern übernommen. Sie heiratete auf Wunsch ihres Vaters zuvor ihren Partner, ebenfalls Bauer mit eigenem Hof. Dadurch verlor sie 12.000 Euro Existensgründungsbeihilfe. Denn ihr Mann bekam die Förderung bereits ausbezahlt.

Jeden Tag geht Elisabeth Stoderschnig zur Arbeit auf den eigenen Bauerhof, vulgo Chirurg. Mit der Übernahme des Hofes ihrer Eltern hätte sie Anrecht auf eine Förderung vom Landwirtschaftsministerium. In ihrem Fall wären das 12.000 Euro Existenzgründungsbeihilfe, die sie aber nicht bekommt: „Das Geld geht mir beim Investieren sehr ab, ich finde es eine Gemeinheit, dass man junge Bauern so behandelt.“ Nur weil ihr Mann auch den Hof der Eltern übernommen hatte und die Förderung bekam, fällt seine Frau für ihren Hof darum um.

Aufgezeigt Bäuerin keine Förderung

ORF

Im Büro zeigt Elisabeth Stoderschnig Redakteurin Gudrun Maria Leb, dass bei einem Kauf und Austausch etwa von Vieh zwischen den beiden Höfen alle Papiere offiziell geführt werden. Es sind zwei getrennte Einheiten.

Altbauer bestand auf Hochzeit

Denn die an ihn ausbezahlte Existenzgründungsbeihilfe zählt auch für Elisabeth, obwohl es zwei getrennte Höfe gibt. Das wirft Elisabeth Stoderschnigs Pläne über den Haufen. Sie hätte eine neue Jauchengrube gebraucht, auch Ställe sollten gebaut werden. Das alles ist ohne das Geld nicht möglich.

Der Altbauer, Elisabeths Vater Ferdinand Alexejew, versteht die Welt nicht mehr. Er hatte seinerzeit bei der Hofübergabe auf die Heirat der Jungen bestanden, damit „alles seine Ordnung“ habe, denn Kinder hatten die beiden schon. Das sei sein Wunsch gewesen und nun bekomme seine Tochter das Geld deswegen nicht. Ermutigung sei das jedenfalls keine, für anstehende Hofübernahmen, glaubt der Altbauer. Denn die Vorschreibungen und Auflagen werden immer mehr, sodass immer weniger Junge übernehmen wollen.

Steuern und Abgeben werden doppelt gezahlt

Elisabeth Stoderschnig zahlt Sozialversicherung und hat für ihren Hof einen Einheitswertbescheid, auch Steuern und Kammerumlage zahlt jeder Betrieb für sich selbst. Kommt es zu einem Austausch zwischen den Bauernhöfen wird das offiziell schriftlich dokumentiert.

Beide Jungbauern empfinden die Regelung als Frechheit. Denn wäre Elisabeth ledig geblieben und hätte einen eigenen Wohnsitz, dann hätte sie die Existenzgründungsbeihilfe vermutlich bekommen. Hätte sie einen Koch oder Mechaniker geheiratet, wäre das Fördergeld natürlich auch ausbezahlt worden. Der Altbauer sieht mit Sorge in die Zukunft, auch für die beiden Enkeln Hannes und Stefan.

Nur eine Förderung pro Familie

Das Agrarreferat der Landesregierung zahlt diese Förderung aus. Für Michael Eichhübl ist das ein klarer Fall. Er bearbeitet Tag für Tag Förderansuchen. Es gelte die Regelung im Erlass des Ministeriums, dass pro Familienbetrieb zwischen Lebenspartnern diese Beihilfe nur einmal gewährt wird. Die Förderungsgrundlagen seien transparent und objektiv, daran habe man sich zu halten.

Sendungshinweis:

„Aufgezeigt“, Radio Kärnten 19.9.2017

Ministerium: Ausnahme nicht möglich

Diesen Passus in den Förderrichtlinien für die Existenzgründungsbeihilfe gibt es schon seit 20 Jahren, bestätigt man bei der Recherche im Landwirtschaftsministerium. Auf Nachfrage nach einer Ausnahmeregelung hieß es aus dem Ministerium: „der Anreiz der Existenzgründungsbeihilfe besteht darin, Junglandwirte und Junglandwirtinnen in ihrer Entscheidung, sich erstmals auf einem landwirtschaftlichen Betriebe niederzulassen, positiv zu beeinflussen.“ Die Übernahme eines weiteren Betriebes in einer Familie sei für diese Förderung nicht relevant, hieß es weiter.

Andere Förderungen möglich

Ganz hoffnungslos ist die Situation für Elisabeth Stoderschnig nicht, so Eichhübel. Es gebe viele Förderungen im landwirtschaftlichen Bereich für Flächen oder Investitionen. Darauf hätte sie Anspruch, denn da gehe es um den Hof und nicht um die Familienverbund. Stoderschnig sagte, der Start sei ohne die Förderung schwieriger, aber deswegen werde sie sich nicht scheiden lassen.