„Aufgezeigt“: Hundebiss mit Folgen

Diesmal geht es um eine Frau, die vom Hund eines Bekannten, der nicht versichert war, gebissen und schwer verletzt wurde. Das Opfer hatte Glück, dass sie für die Pfarre tätig und dort versichert war, vom Hundebesitzer muss sie sich das zustehende Schmerzensgeld nämlich per Klage holen.

Barbara Mödritscher trug am 14. November 2016 Pfarrbiefe aus, als sie auf einem Parkplatz vom Schäfermischling eines befreundeten Paares angefallen wurde. Der Hund biss 14 Mal zu, schildert die Betroffene: „Er hat mich am Oberschenkel von unten nach oben gebissen. Ich musste ihn direkt wegbeuteln. Ich drehte mich im Kreis und wusste nicht mehr, was ich tun soll. Ich konnte mir nicht mehr helfen. Dann gelang es mir endlich, ihn wegzuziehen - sonst hätte er mich - glaube ich - zu Tode gebissen.“

Aufgezeigt Hundebiss

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Foto der schweren Bissverletzungen

Die Frau erlitt schwere Verletzungen, sie kämpft bis heute mit Schmerzen und erlitt ein Trauma. Sie bekam weder die Unfallkosten ersetzt, noch Schmerzensgeld ausbezahlt.

Hund war nicht versichert, Halterin haftet

Das Problem: Ihre Freundin, Reinhilde Aldrian, hatte den Hund ihres Lebensgefährten Charly Kocher am Tag der Bissattacke - wie auch sonst öfters - beaufsichtigt. Dieser hatte für seinen Schäfer noch keine Versicherung, was - im Nachhinein betrachtet - „unglücklich“ sei, wie der Hundebesitzer sagt: „Wir hatten ihn erst kurz. Ich hatte in der Arbeit etwas Stress und dachte, er sei noch bei seinem früheren Herrchen versichert.“

Sendungshinweis:

„Aufgezeigt“, 14.3.2017

Die Hundesitterin sagt, sie sei ganz fertig gewesen, als die Bissattacke passierte: „Das war schrecklich. Wir haben beide geschrien. Ich habe mich dann wohl dem Hund genähert und ihn weggezogen.“ Sie hafte als Hundehalterin für den Schaden. Gemeinsam mit ihrem Partner will sie hundert Euro monatlich als Schmerzensgeld für Frau Mödritscher aufbringen. „Ich kann nicht viel bezahlen, weil ich nur die Mindestpension beziehe, aber sie bekommt etwas von mir“, sagt Aldrian.

Aufgezeigt Hundebiss

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Gudrun Maria Leb im Gespräch mit Reinhilde Aldrian und Charly Kocher, dem der Hund gehört, der Frau Mödritscher die Bissverletzungen zufügte

Pfarre gewährleistet Versicherungsschutz

Als ehrenamtlich tätiges Pfarrmitglied ist Barbara Mödritscher von der Pfarre St. Hemma aus unfallversichert. Jakob Ibounig von der Diözese Gurk sagt, die Pfarre könne als Solidargemeinschaft auf zwei Ebenen helfen: „Das eine ist das Menschlich-Persönliche, die Freundschaft, das Netzwerk einer Pfarrgemeinde anzubieten und sie nicht einfach fallen zu lassen. Das Zweite ist, dass die Pfarre Versicherungsschutz gewährleistet, der in diesem Fall auch greift.“

Die Dauerinvalidität und die ärztliche Hilfe, die durch die Unfallfolgen nötig wird, sind durch diese Versicherung gedeckt. Barbara Mödritscher bekommt somit jetzt zumindest den Schaden und die Behandlungskosten von der Unfallversicherung der Kirche. Bei ihren schweren Verletzungen hätte sie Anspruch auf rund 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Aufgezeigt Hundebiss

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Barbara Mödritscher und Gudrun Maria Leb

Keine Hunde-Pflichtversicherung in Kärnten

Sie werde - aufgrund der rechtlichen Lage in Kärnten - aber nicht soviel bekommen, sagt Anwalt Alexander Todor-Kostic. Er ortet ein klares Defizit: „Leider gibt es in Kärnten - im Vergleich zu anderen Bundesländern - keine verpflichtende Hundehaftpflichtversicherung. Das heißt, dass hier der Fall eintreten kann, dass Bissverletzungen von Hunden nicht durch Versicherungsleistungen abgesichert sind.“

Rechtsexperten zu Gast im Studio

Am Dienstagnachmittag ab 14.00 Uhr kommen zwei Gäste in der Radio Kärnten Family zu „Aufgezeigt live“: Die beiden Anwälte Alexander Todor-Kostic und Patrick Kröpl werden alle ihre Fragen zum Thema Hundebiss und Hundehaftung beantworten.

Verhängnisvoller Fehler der Staatsanwaltschaft

Niemand gehe davon aus, dass es Hunde ohne Haftpflichtversicherungsschutz gibt, auch die Staatsanwaltschaft nicht. Deshalb muss zwar die Hündeführerin Reinhilde Aldrian wegen Fahrlässigkeit eine Geldstrafe bezahlen, eine Schadenswiedergutmachung verwirft man aber bei der Staatsanwaltschaft, weil „der Schaden durch Dritte zum Beispiel eine Versicherung gedeckt ist“. Die Staatsanwaltschaft überprüfte gar nicht, ob im Fall Mödritscher tatsächlich eine Versicherung bezahlt. Dies sei ein Fehler gewesen, kommt bei der „Aufgezeigt-Recherche“ heraus.

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Alexander Todor-Kostic und Gudrun Maria Leb

Für Frau Mödritscher sei dieser Fehler folgenschwer, sagt Todor-Kostic: „Es ist deshalb verzwickt, weil der Versicherungsschutz nicht gegeben ist und man sich nur an den Eigentümer des Hundes oder an die Tierführerin halten kann. Frau Mödritscher könnte noch versuchen, privatrechtlich vorzugehen. Das setzt voraus, dass es Vermögen im Bereich der haftpflichtigen Personen gibt. Das könnte auch dazu führen, dass man trotz eines positiven Urteils nicht zu seinem Schadenersatz kommt.“

Für Barbara Mödritscher ist es natürlich äußerst unangenehm, gegen die eigenen Freunde Klage zu führen. Aber es wird ihr nichts anderes übrig bleiben, um vielleicht doch noch zu ihrem Recht zu kommen.

Nachschau

Bei einer Nachschau im Mai zeigte sich, dass Frau Mödritscher vorläufig erst 50 Euro von der Unfallversicherung der Pfarre, für die sie tätig war, bekommen hat. Das befreundete Paar sagte ihr zu, dass sie eine Art Schmerzensgeld auf Raten bekommen werde. Noch aber bemüht sich der Aufgezeigt-Anwalt Alexander Todor Kostic, dass Frau Mödritscher vielleicht doch noch etwas bekommt.