Sozialberufe: Moderates Lohnplus nach Streiks

Nach Protesten und Warnstreiks haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf einen Kollektivvertrag für die Mitarbeiter der privaten Gesundheits- und Sozialberufe geeinigt. Das Lohnplus von 2,5 Prozent sei eine „homöopathische“ Erhöhung, kritisiert die Gewerkschaft.

Bis 3.00 Uhr in der Früh verhandelten Gewerkschaft und Arbeitgeber in der Nacht auf Samstag, dann stand ein Kompromiss fest. Vereinbart wurde eine Lohn- und Gehaltserhöhung von 2,5 Prozent bzw. mindestens 48 Euro. Bei einem Brutto-Gehalt von 2.000 Euro wären das 50 Euro mehr im Monat. Erst vor einer Woche gab es in Kärnten den letzten Warnstreik - mehr dazu in Weitere Verhandlungen nach Warnstreiks.

Rund 100.000 Beschäftigten gibt es österreichweit in der Sozialwirtschaft. In Kärnten sind an die 6.000 Personen in den Gesundheits- und Sozialberufen privat beschäftigt, und zwar in Pflegeheimen, Behindertenheimen und Kindergärten. Mit den Beschäftigten von Caritas und Diakonie gibt es rund 10.000 Betroffene.

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Warnstreik in Kärnten

„Eine nur homöopathische Angleichung“

Allerdings wurde deutlich mehr gefordert, nämlich eine Angleichung an die Mitarbeiter im öffentlichen Bereich. Diplomierte Pfleger in den Krankenanstalten des Landes würden durchschnittlich um bis zu 350 Euro mehr verdienen, wurde argumentiert. „Die Angleichung an den öffentlichen Dienst ist nicht gelungen, beziehungsweise nur in einer sehr homöopathischen Dosis“, sagte Valid Hanuna von der Gewerkschaft nach den Verhandlungen. Hanuna glaubt nicht, dass die Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Gehältern durch eine bundeseinheitliche Lösung ausgeglichen werden könnten. Hier sieht er das Land in der Pflicht.

Die Verhandlungen sind nun für ein Jahr beendet. Für untere Lohn- und Gehaltsgruppen bedeutet das Verhandlungsergebnis eine Lohn- und Gehaltserhöhung von über 3,0 Prozent. Für Lehrlinge gibt es zusätzlich zur prozentuellen Steigerung von 2,5 Prozent eine Erhöhung von 100 Euro. Alle Beschäftigten, die bereits fünf Jahre im Betrieb sind, erhalten einen zusätzlichen Arbeitstag als Urlaubstag. Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. Februar 2018 in Kraft.

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