Airbnb bringt Vermietern neue Kunden
Privatvermieter dürfen an der eigenen Wohnadresse Zimmer anbieten (bis zu zehn Betten). Wer zur Vermarktung die Internet Plattform Airbnb nutzt, darf kein Frühstück oder andere touristische Leistungen mitverkaufen. Von der Garconniere bis zum Zimmer in einem Schloss reicht in Kärnten das Angebot im Internet.
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Gäste müssen gut bewerten
Alexandra Horner vom Schlossgut Gundersdorf in Magdalensberg nutzt auch die Plattform Airbnb, sie vermietet im Rahmen Urlaub am Bauernhof professionell. Sie zahlt drei bis vier Prozent Provision, der Gast noch einmal zehn bis zwölf Prozent. Trotzdem sei es ein Vorteil, sagte Horner: „Wir sind seit einem Jahr auf Airbnb, es hat Anlaufzeit gebraucht, denn die Gäste sollen einen ja auch bewerten. Seit einem halben Jahr läuft es sehr gut. Wir haben immer mehr Anfragen, interessanterweise aus Portugal oder Amsterdam. Vor allem junge Pärchen erreichen wir damit, die informieren sich im Internet auch über Mietautos und Lokale.“
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Nur rund zehn Prozent buchen auch
Am Klopeiner See nutzt Alexander Jesse Airbnb, um seine Ferienwohnung anzubieten, auch, wenn viele Kunden sich nur unverbindlich informieren und dann gar nicht buchen. Rund zehn Prozent der Anfragenden buchen in seinem Fall auch wirklich. Er könnte natürlich nicht sagen, ob nicht einige, die über seine Homepage buchen, sich zuerst über Airbnb informierten. Wenn man sich als Vermieter gratis anmelden dürfe, warum sollte man diesen Vertriebsweg nicht nützen.
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Aktion scharf gegen schwarze Schafe
Die Wirtschaftskammer kontrolliert, ob die Orts- und Nächtigungstaxe abgeführt werde, es gehe ums Sozialversicherung und finanzrechtliche Fragen, sagte Wolfgang Kuttnig. Die Kammer startete in Kärnten im Herbst eine Aktion scharf gegen Schwarzanbieter im Internet - mehr dazu in Aktion Scharf gegen private Vermieter (kaernten.ORF.at; 22.10.2017). Kuttnig sagte, dadurch habe sich sehr Vieles zum Besseren gewendet. Seither fragen potenzielle Vermieter auch direkt bei der Wirtschaftskammer an.
Schockiert war ein Investor über Auskunft. Er hatte zuvor eine Villa erfolgreich vermietet und dann noch mehrere Häuser gekauft, um auch diese zu vermieten. Aufgrund der Informationen der Kammer verkaufte er einige seiner Liegenschaften wieder, weil sie auf diese Art des häuslichen Nebenerwerbs nicht zu vermieten waren. Er hätte bereits eine gewerbliche Berechtigung gebraucht, so Kuttnig.
Jene, die sich bei der Wirtschaftskammer melden und informieren, seien meist einsichtig, wenn klar werde, dass sie zu viele Zimmer anbieten und dafür ein Gewerbe brauchen, sagte Kuttnig.