Neuer Fonds für Wildschäden

Die Landesregierung hat am Freitag das lang diskutierte neue Jagdgesetz beschlossen. Es sieht einen Fonds zur Abgeltung von Schäden vor. Zum Schutz des Waldes soll die „Wildreduktion“ künftig genauer genommen werden.

Lange wurde es diskutiert, am Freitag beschloss die Landesregierung das neue Jagdgesetz, nun muss es auch noch im Landtag beschlossen werden. Neu ist etwa ein Fonds, der durch ganzjährig geschonte Wildarten – wie Bär, Wolf, Biber und Fischotter - verursachte Schäden abdecken soll.

Wieviel Geld in dem Fonds liegen wird, ist noch Verhandlungssache. Bislang waren es 50.000 Euro aus dem Naturschutzreferat und weitere Leistungen aus der Versicherung der Kärntner Jägerschaft, mit denen Schäden bezahlt worden sind. Geht es nach Jagdreferent Landesrat Gernot Darmann (FPÖ) sollen künftig rund 226000 Euro in dem neu zu schaffenden Fonds liegen. Offen bleibt damit, ob der Fonds auch die nötigen Mittel haben wird, sämtliche Schäden abzudecken. Allein die Fischer sprechen von Millionenschäden durch den Fischotter - mehr dazu in Fischotterzählung ergibt 300 ansässige Tiere.

„Wildreduktion“ zum Schutz des Waldes

Mit dem Gesetz will man auch die zunehmenden Schäl- und Verbissschäden in den Wäldern in den Griff bekommen. Der Rechnungshof hatte das Kärntner Jagdgesetz dahingehend im Vorjahr kritisiert und den in den Wäldern verursachten Wildschaden auf elf Millionen Euro geschätzt – mehr dazu in Wild richtet enormen Schaden im Wald an.

Sendungshinweis

„Radio Kärnten Streitkultur“, Montag, 30. Oktober 20.04 Uhr

Deswegen sieht das neue Gesetz vor, dass die Jägerschaft den wildökologischen Raumplan (WÖRP) viel umfassender als bisher erstellen muss. Dieser Plan ist Basis für „geordnete Eingriffe in den Wildbestand“, so Jagdreferent Gernot Darmann (FPÖ). Nunmehr gebe es klare zeitliche und fachliche Vorgaben „für den Grad der Wildreduktion“. Für die Abschusspläne ist auch weiterhin die Jägerschaft zuständig.

Fütterungsgebot wird aufgehoben

Wie bereits angekündigt, wird auch das bisher geltende Fütterungsgebot im Gesetz beseitigt. „Es kann weiterhin Wildfütterungen geben, aber nur nach einer behördlichen Prüfung, dass dies wild- und waldökologisch Sinn macht“, betont der Jagdreferent.

Ein weiterer Schwerpunkt im neuen Jagdgesetz ist die rechtzeitige Vorbeugung von Wildschäden in den Wäldern, diese kann durch das Gesetz nun schneller greifen. Das neue Gesetz räumt auch den Grundeigentümern mehr Rechte ein. Werden Abschusspläne nicht erfüllt, kann der Jagdpachtvertrag „bei nachweislich schuldhafter Nichterfüllung“ schneller als bisher aufgelöst werden.

Landwirtschaftskammer sieht Nachbesserungsbedarf

Landwirtschaftskammer-Präsident Johann Mößler steht dem neuen Jagdgesetz grundsätzlich positiv entgegen und begrüßt beispielsweise die geplante Stärkung der Jagdverwaltungsbeiräte. In Bezug auf den Entschädigungsfonds sehe er aber noch viele Fragen offen, so Mößler. Geht es nach der Landwirtschaftskammer müsse es vor dem Beschluss des neuen Gesetzes im Landtag noch Nachbesserungen geben. Dies sei zum Beispiel bei den Eigentumsrechten der Fall: „Der grundliegende Gesetzensentwurf nimmt zu wenig Rücksicht auf notwendige Reformforderungen der Grundeigentümer“, kritisiert der LK-Präsident in einer Aussendung.

Jäger dürfen künftig Schalldämpfer verwenden

Erlaubt sind für die Jäger künftig auch Schalldämpfer. Ein Schuss ist rund 160 Dezibel laut, nicht wenige Jäger leiden an Gehörschäden - mehr dazu in Schalldämpfer bei Jagd sollen erlaubt werden. Im neuen Kärntner Jagdgesetz werden Schallmodulatoren für Jagdwaffen für alle Jäger aus gesundheitspräventiven Überlegungen heraus erlaubt.