Anwalt mit Handgranate gedroht: Geldstrafe

Ein 43 Jahre alter Oberkärntner ist am Freitag vor Gericht gestanden, weil er gedroht haben soll, mit einer Handgranate in eine Anwaltskanzlei zu kommen. Der Mann, der seine Unschuld beteuerte, wurde zu 1.440 Euro Strafe verurteilt.

Beweise für die Drohung gibt es keine, dafür eine Indizienkette, die für das Gericht ausreichend war, hieß es in der Urteilsbegründung. Im März soll der 43-Jährige in einer Salzburger Anwaltskanzlei angerufen und der Sekretärin damit gedroht haben, mit einer Handgranate vorbeizukommen.

Sie könne sich an den Anruf und an den Namen des Anrufers erinnern, sagte die Sekretärin am Freitag vor Gericht. Das sei der Namen des Angeklagten gewesen. Außerdem habe er nicht Hochdeutsch gesprochen, sondern Dialekt - „wie der Angeklagte“, sagte die Sekretärin.

„Ich war es nicht!“

Der 43-Jährige beteuerte vor Gericht seine Unschuld. „Ich war es nicht“, sagte er dem Richter Matthias Polak. Ein Beweis dafür sei, dass er den Anruf nicht von seinem Handy aus getätigt hätte. Die Nummer gehöre zu einem Wertkartenhandy. Deshalb verlangte der Verteidiger des Angeklagten, dass die Daten des Wertkartenhandys ausgewertet werden. „Damit könnte die Unschuld meines Mandanten bewiesen werden.“

Fall geht in die nächste Instanz

Der Richter lehnte dieses Beweismittel ab. Mit der Begründung, dass die Auswertung der Daten schwierig sei, denn diese Daten würden nach sechs Monaten gelöscht werden, außerdem sei das Vergehen nicht groß genug, um Rufdaten ermitteln zu lassen. Der 43-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.440 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger Gernot Götz meldete Berufung an. Der Fall geht damit in die nächste Instanz.