Verweigerter Handschlag beschäftigte VfGH

Gilt ein Ersatzmitglied eines Gemeinderats als angelobt, auch wenn es dem Bürgermeister bei der Angelobung den Handschlag verweigert? Mit dieser Frage hat sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt. Betroffen ist die Gemeinde Stall im Mölltal.

Ein dem Bürgermeister verweigerter Handschlag führte den Gemeinderat der 1.600-Seelen-Gemeinde bis nach Wien. Der VfGH hat die Frage zu klären, ob das Ersatzmitglied des Gemeinderats, das den Handshake verweigerte, nun rechtmäßig angelobt ist oder nicht. Der Fall ereignete sich am 15. März 2015, als der frisch gewählte Gemeinderat von Stall zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat.

„Kein Freund des Bürgermeisters“

Der Reihe nach legten die Gemeinderäte ihr Gelöbnis gemäß Kärntner Gemeindeordnung ab. Als Robert Gaschnig (Liste Stall) nach vorne trat, habe er, statt den Mund aufzumachen, die Hand in die Hosentasche gesteckt, wie der Anwalt von Bürgermeister Peter Ebner (SPÖ) am Mittwoch in der öffentlichen Sitzung schilderte. Man müsse wissen, Gaschnig sei „kein Freund des Bürgermeisters“, fügte der Anwalt hinzu.

„Wenn du nicht willst, tut es mir leid, dann gibt es keine Angelobung für dich, wenn du mir die Hand nicht gibst“, sagte Ebner laut Tonbandprotokoll zum Handschlagverweigerer. Dass dieser abschließend meinte: „‚Ich gelobe‘ kann ich wohl sagen“, ist für den Bürgermeister-Anwalt ein „klassischer Fall eines Gelöbnisses in einschränkender Form“.

„An Gelenksentzündung gelitten“

Der Anwalt des fraglichen Ersatzgemeinderates brachte vor, Gaschnig habe zum Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung an einer Gelenksentzündung gelitten und habe die rechte Hand nicht schnell genug bewegen können. Gaschnig habe mit den Worten „Ich gelobe, kann ich wohl sagen“ sehr wohl das Gelöbnis ohne Vorbehalt oder Beschränkung abgelegt, so sein Rechtsvertreter.

Gaschnigs Anwalt verwies darauf, dass in der Kärntner Gemeindeordnung für die Angelobung von Gemeinderäten gar kein Handschlag vorgesehen sei. Aus seiner Sicht sei Gaschnig seit 2015 zweimal rechtswidrig daran gehindert worden, als Ersatzmitglied an einer Gemeinderatssitzung teilzunehmen. Der Streit zieht sich mittlerweile schon mehr als zwei Jahre hin. Heuer im Juni stellte der Gemeinderat schließlich beim VfGH den Antrag, Gaschnig das Mandat abzuerkennen.

Zehnminütige Verhandlung in Wien

Wie die Sache ausgeht, wird nun von den Höchstrichtern beraten. Die Entscheidung der Verfassungsrichter ergehe schriftlich oder werde mündlich verkündet, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger nach der lediglich zehnminütigen Verhandlung. Die Staller Gemeinderäte von SPÖ und FPÖ hielten ihren Ausflug nach Wien nach der Gerichtsverhandlung zumindest mit einem Gruppenfoto fest.